Junge Menschen an unser Stadttheater heranführen

Kulturförderabgabe könnte das Teo Otto Theater für diese Zielgruppe attraktiver machen

Antrag
zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 13.09.2016, des Rates am 22.09.2016 sowie zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 06. Oktober 2016:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Humpert,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

 Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Kulturförderabgabe in Remscheid zu prüfen und eine Satzung hierzu zu entwerfen, die den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Diese Kulturförderabgabe sollte sich an den in anderen kreisfreien Städten üblichen Sätzen orientieren und eindeutig zweckgebunden sein. Mit den Einnahmen, die durch eine solche Kulturförderabgabe generiert werden, werden ausschließlich Formate im Teo Otto Theater finanziert, die sich an junge Menschen richten. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zweckgebundenheit in Gesprächen mit der Kommunalaufsicht abzuklären, da sich die Stadt Remscheid im Stärkungspakt NRW befindet.
 

Begründung: 

Die CDU-Fraktion verfolgt mit diesem Antrag das Ziel, das Teo Otto Theater attraktiver für junge Menschen zu machen. Unserer Auffassung nach könnte die Einführung einer zweckgebundenen Kulturförderabgabe einen Beitrag hierzu leisten. Der Spielplan des Teo Otto Theaters ist zwar „klein aber fein“, wie sich der Kulturdezernent der Stadt Remscheid ausgedrückt hat, aber er muss doch deutlich den Sparzwängen Tribut leisten. Wir sind der Auffassung, dass aber insbesondere junge Menschen an unser Stadttheater herangeführt werden sollten. Dies funktioniert in der Praxis aber nur, wenn sich Veranstaltungen und Aufführungen ganz gezielt an diese Zielgruppe richten. Mit der Kulturförderabgabe könnte eine finanzielle Grundlage entstehen, um solche Formate für das Teo Otto Theater zu entwickeln.

 

Wichtig ist uns: Die Kulturförderabgabe darf nicht der Haushaltskonsolidierung dienen, und es ist für uns als Antragsteller auch ausgeschlossen, dass der Etat des Theaters beispielsweise um die Höhe des erzielten Betrags gekürzt wird. Das Geld, das wir durch diese Kulturförderabgabe einnehmen, soll zusätzlich in den Etat fließen. Da wir uns im Stärkungspakt NRW befinden, muss eine solche Regelung in konstruktiven Gesprächen mit der Bezirksregierung in Düsseldorf abgeklärt werden.

 

Von dieser sozialverträglichen, maßvollen und kulturfreundlichen Maßnahme profitieren das Theater sowie insbesondere die jungen Menschen in Remscheid.

 

Wir appellieren an die übrigen Gruppen und Fraktionen im Rat der Stadt Remscheid, unseren Antrag im Sinne der jungen Menschen in unserer Stadt zu unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn diese jungen Menschen nicht mehr nach Köln oder Düsseldorf fahren müssten, um kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, die sich explizit an sie richten. Wir sollten diese Angebote auch in Remscheid vorhalten, um unsere jungen Menschen an unsere Heimatstadt zu binden.

 

Zunächst muss die Stadt nun – sollte unser Antrag eine Mehrheit finden -, die rechtlichen Voraussetzungen sauber prüfen und eine Satzung entwickeln. Zudem müsste berechnet werden, mit welchen Einnahmen ungefähr gerechnet werden könnte. Bei der Entscheidung über die jugendgerechten Formate, die man dann einkaufen würde, könnten wir uns vorstellen, dass zum Beispiel der Jugendrat der Stadt Remscheid in den Ausschuss für Kultur und Weiterbildung eingeladen wird, um eigene Vorschläge zu machen.

 

Nach unserer Auffassung kann diese Übernachtungssteuer aus rechtlichen Gründen nur für Privatbuchungen eingeführt werden. In anderen Städten beträgt diese Abgabe zwischen fünf (Köln) und 7,5 Prozent (Dortmund) des Netto-Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen) und wird auf alle Buchungen erhoben. Geschäftsreisende sind hiervon ausgenommen, müssen aber ihren beruflichen Reisezweck nachweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jens Nettekoven

CDU-Fraktionsvorsitzender

 

 

Alexander Schmidt

CDU-Ratsmitglied

 

 

Monika Hein

Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung                  

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