Schuldenpolitik ist verfassungswidrig

Mit seinem Urteil vom 15. März 2011 hat das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen die Schuldenpolitik der Regierung Kraft/Löhrmann für verfassungswidrig erklärt.

Völlig unverständlich, warum rot-grün in NRW jetzt erneut einen Haushalt beschlossen hat, der ebenfalls verfassungswidrig ist. Wieder wurden mehr Schulden gemacht als die Verfassung erlaubt.

Dass es auch anders geht, zeigt rot-grün in Rheinland-Pfalz: „SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu dem Ziel einer nachhaltigen und sozial gerechten Haushalts- und Finanzpolitik. Wichtigstes Ziel dabei ist die Konsolidierung des Landeshaushalts….

 Da wird die CDU in NRW wieder klagen müssen….

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