Bausteine eines möglichen Verkehrssicherheitskonzepts für Remscheid

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 12. Januar 2016:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

 

  1. Der Rat der Stadt Remscheid hat in seiner Sitzung vom 26. November 2015 beschlossen, dass die Verwaltung dem Rat, den Ausschüssen, Beiräten und Bezirksvertretungen bis Ende Februar 2016 ein Verkehrssicherheitskonzept zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen wird: Gibt es schon Eckpfeiler dieses Konzepts, die in diesem Ausschuss vor allem fachlich, nicht monetär, vorgestellt und besprochen werden können? Wie wird die Verwaltung Maßnahmen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung gewichten?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung die Geschwindigkeitsüberwachung durch darauf spezialisierte Privatfirmen in finanzieller, personeller und rechtlicher Hinsicht? Welche Vor- und Nachteile könnten der Stadt hieraus entstehen? Wie sieht die Rechtsprechung hierzu aus? Welche Erfahrungen haben andere Kommunen in NRW mit dem Einsatz von seriösen Spezialfirmen gemacht?
  3. Wie sind die mobilen „Blitzer“ derzeit ausgelastet? Wie viele Stunden waren die beiden Fahrzeuge der Stadt Remscheid im Jahr 2015 im Durchschnitt pro Woche im Einsatz? Zu welchen Zeiten und Wochentagen sind sie im Einsatz? Wie hoch war der Krankenstand? Arbeiten die Besatzungen der beiden Fahrzeuge auch im Schichtdienst?

Begründung:

Die Vorschläge der Verwaltung zur Geschwindigkeitsüberwachung haben im November dieses Jahres in der Bürgerschaft und in der Politik ein weitgehend negatives Echo gefunden. Mit dem Verkehrssicherheitskonzept muss nun nachgebessert werden. Der Ball liegt im Spielfeld der Verwaltung, die den Auftrag hat, bis Ende Februar 2016 ein Verkehrssicherheitskonzept vorzulegen, das den Anspruch erfüllen muss, die Verkehrssicherheit in unserer Kommune zu erhöhen. Es darf bei den Bürgern nicht der Eindruck entstehen, sie würden „abgezockt“. Sonst wird die Akzeptanz der Verwaltungsvorschläge leiden.

Es ist zu begrüßen, dass die Verwaltung das Konzept in einem eigens dafür anberaumten Gespräch mit Vertretern der Politik im Januar diskutieren will. Unserer Auffassung nach gehört die Debatte aber selbstverständlich auch in den BUKO, damit eine fachliche Beratung im dafür zuständigen Ausschuss gewährleistet ist und die Öffentlichkeit diese Debatte verfolgen kann. Denn für uns ist klar: Die Diskussion über ein Verkehrssicherheitskonzept darf nicht ausschließlich unter finanziellen Aspekten geführt werden. Dies war der Fehler bei der ersten Vorlage der Pläne der Verwaltung.

Zahlreiche Kommunen haben mit dem Blitzen von Temposündern inzwischen auch private Firmen wie Jenoptik etc. beauftragt. Teilweise geschieht dies auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Diese Leiharbeiter von Privatfirmen sind dann der jeweiligen Kommunalverwaltung unterstellt. Befürworter sagen, dass dies massive Vorteile für klamme Kommunen mit sich brächte. Kritiker sagen, dass Verkehrsüberwachung nicht an private Unternehmen ausgegliedert werden dürfe. Hier erwarten wir von der Verwaltung, dass diese Art der Geschwindigkeitsüberwachung in ihren Vor- und Nachteilen unter Beachtung der diesbezüglichen Rechtsprechung umfassend dem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden möge.

  

Mit freundlichem Grüßen

 

 

Jens Nettekoven                                           Mathias Heidtmann

CDU-Fraktionsvorsitzender                         Sprecher im BUKO

 

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