Anfrage: Aufsuchende Stadtverwaltung: Derzeitiger Umgang mit den Anliegen behinderter oder eingeschränkter Personen

Anfrage

zur Sitzung des Beirates für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen am 04. Oktober 2017:

 

Aufsuchende Stadtverwaltung: Derzeitiger Umgang mit den Anliegen behinderter oder eingeschränkter Personen

Anfrage

zur Sitzung des Beirates für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen am 04. Oktober 2017:

 

Aufsuchende Stadtverwaltung: Derzeitiger Umgang mit den Anliegen behinderter oder eingeschränkter Personen

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Beiratsvorsitzender Bobring,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

 

  1. Wie geht die Stadt Remscheid grundsätzlich mit den verschiedenen Anliegen behinderter oder eingeschränkter Personen um?
  2. Gibt es derzeit Angebote einer „aufsuchenden Stadtverwaltung“ für diesen Personenkreis?

 

Begründung:

 

Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag „Seniorenfreundliche Stadtverwaltung: Hausbesuche für Bürger ab 75 Jahren“ https://www.cdu-remscheid.de/lokalas_1_73_337_Seniorenfreundliche-Stadtverwaltung-Hausbesuche-fuer-Buerger-ab-75-Jahren.html einen Denkanstoß geliefert, wie eine Verwaltung sich auf die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft einstellen kann. In verschiedenen Gremien (HuF, BUKO) sind die Fraktionen und Gruppen so verblieben, in eine inhaltliche Debatte einzusteigen und gemeinsam mit der Verwaltung zu schauen, was wünschenswert, was finanzierbar und was machbar ist.

 

Unserer Auffassung sollten in diesem Zusammenhang auch die Interessen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Daher wollen wir vorab von der Verwaltung wissen, wie der aktuelle Umgang mit den verschiedenen Anliegen behinderter oder eingeschränkter Personen ist.

 

 

 

In Recklinghausen sind beispielsweise seit Juni 2014 Hausbesuche möglich, „wenn der Bürger aus Gründen des Alters oder der Behinderung nicht mehr in der Lage ist, in das zentrale Bürgerbüro im Stadthaus A oder zu einem der drei externen Standorte zu kommen“. https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Rathaus_Politik/Buergerservice/Buergerkoffer/index.asp

„Statt also ins Stadthaus A zu gehen, können ältere oder nicht mehr bzw. eingeschränkt mobile Bürger aus anderen Stadtteilen dann den ‚Bürgerkoffer‘ nutzen, um ihre Angelegenheiten zu erledigen. Dabei kann es sich zum Beispiel um An- und Ummeldungen handeln, um die Beantragung eines Personalausweises (ohne Fingerabdruck), um Auskünfte aus dem Melderegister, um Lebens-, Melde-, Aufenthaltsbescheinigungen, um Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften oder um die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen usw.“, so die Stadt Recklinghausen auf ihrer Internetseite.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Alexa Bell

Beratendes Mitglied der CDU-Fraktion im BeB

Nach oben