Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.01.2023:   Zusätzliche Stellenbedarfe der Stadtverwaltung: Wie sehen die komplette verwaltungsinterne Stellenbedarfsliste, die Prioritätenkriterien sowie die Ergebnisse der Prüfungen aus?  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

1.    Wie sieht die komplette verwaltungsinterne Stellenbedarfsliste aus? (Wir
       bitten um Vorlage dieser Liste zur Ratssitzung am 19.01.2023)

2.    Wie sehen die entsprechenden Prioritätenkriterien aus? (Wir bitten um
       Vorlage dieser Prioritätenkriterien zur Ratssitzung am 19.01.2023)

3.    Sind die kompletten Stellenbedarfe inzwischen geprüft worden? (Wir
       bitten um Vorlage des Prüfungsergebnisses zur Ratssitzung am
       19.01.2023)

4.    Bleibt es bei den 90 Vollzeitäquivalenten, die vom Verwaltungsvorstand
       eruiert wurden?

5.    Für welche Teile der Verwaltung sieht man besondere Stellenbedarfe, für
       welche eher nicht?

6.    Laut Aussage des Oberbürgermeisters gibt es keine Prioritätenlisten,
       „da die Angelegenheit in der Organisationsgewalt des
       Oberbürgermeisters liege“. Wenn es keine solchen Prioritätenlisten gibt,
       wie sind dann die „Prioritäten bezüglich der Nachhaltigkeit, der
       Notwendigkeit und der Finanzierbarkeit bei der Auswahl der nun
       vorgeschlagenen Stellen angesetzt“ worden?

Begründung:

Der Rat ist ein Teil der Verwaltung. Insofern kann sich der Oberbürgermeister nicht auf seine Organisationshoheit berufen und die Antwort auf die oben gestellten Fragen verweigern. Der Verwaltungsvorstand (VV) hat sich laut Aussage des Oberbürgermeisters im Herbst 2022 mit  den aktuellen Stellenbedarfen beschäftigt. Der VV geht von 90 Vollzeitäquivalenten aus, die auch schon vorgeprüft worden seien.

Um politische Entscheidungen über zusätzliche Stellenbedarfe auf einer faktenbasierten Grundlage treffen zu können, benötigt der Rat der Stadt die verwaltungsinterne Stellenbedarfsliste, die Prioritätenlisten sowie das Ergebnis der Prüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter                                                           

CDU-Fraktionsvorsitzender

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