Homeschooling-Zuschuss: 350 Euro für digitale Endgeräte im Distanzunterricht

Pressemitteilung der CDU-Fraktion

Damit Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf Grundsicherung angewiesen sind, während der Corona-Pandemie nicht ins Hintertreffen geraten, sind digitale Endgeräte für den Distanzunterricht unablässig. Das Bundessozialministerium hat daher die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für diesen Distanzunterricht notwendig sind. Die Kostenübernahme kommt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Betracht.

„Digitaler Unterricht darf nicht von der technischen Ausstattung der Eltern oder deren Geldbeutel scheitern. Die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten ist eine praxistaugliche Lösung, um Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Kötter. „Aus diesem Grund haben wir einen Prüfauftrag für den Hauptausschuss am 25. März vorbereitet. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit die Weisung des Bundessozialministeriums an die Jobcenter, einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für den Distanzunterricht benötigt werden, in Remscheid umgesetzt wurde. Die Verwaltung sollte unserer Auffassung nach ferner darlegen, wie viele Anträge gestellt und wie viele bewilligt wurden. Des Weiteren sollte die Verwaltung erläutern, wie sichergestellt wird, dass es nicht zu einem Doppelbezug von Tablets kommt (einige bedürftige Kinder haben ja bereits ein städtisches Gerät erhalten). Sollten sich hier Überschneidungen ergeben, könnte man die Einsparungen nutzen, um deutlich mehr Tablets für unsere Remscheider Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. Gerade jetzt zählt jeder kleine Beitrag."

 

Die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt

  • bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
  • falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör.

 

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind zur Beantragung des Zuschusses alle leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) berechtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

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