Arbeitsfähigkeit sichern und Corona bekämpfen - Antragsverfahren zur Umwandlung der Quarantäne in Pendel-Quarantäne standardisieren und vereinfachen

„Ich halte Lockerungen für Bürgerinnen und Bürger mit Impfschutz im Rahmen des rechtlich Möglichen für vertretbar“, sagt Dietmar Volk, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege (ASGWP).

„Das Antragsverfahren in puncto Pendel-Quarantäne beim städtischen Gesundheitsamt sollte unserer Auffassung nach möglichst klar, kundenfreundlich und verständlich ablaufen. Ein entsprechend vorbereitetes, online auf den städtischen Seiten verfügbares Dokument würde die Antragstellung standardisieren und nutzerfreundlich gestalten.“

 

Volk weiter: „In dem Antrag sollte neben Angaben über den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin Angaben darüber gemacht werden, aus welchen Gründen die Anwesenheit im Betrieb zwingend erforderlich ist. Ferner sollte der Arbeitgeber dort Angaben machen zu den von dem jeweiligen Betrieb vorgesehenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen (Schnelltests, Hygieneregeln etc.) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in systemrelevanten Berufen sollte so eine Umwandlung der Quarantäne in eine Pendel-Quarantäne möglich sein, sodass sie ihre Arbeitskraft neben der häuslichen Quarantäne ihrem jeweiligen Betrieb / Unternehmen zur Verfügung stellen können.“

 

In der ASGWP-Sitzung vom 14.04.2021 steht der von Dietmar Volk eingebrachte Antrag zur Abstimmung auf der Tagesordnung.

 

Volk abschließend:

„Das Robert-Koch-Institut hat für Personen mit vollständigem Impfschutz (doppelte Impfung und ohne Symptome) die Pflicht der Quarantäne aufgehoben! Dies bedeutet für die Gesundheitsämter künftig ein differenziertes Vorgehen!“

 

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