Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4- Lüttringhausen am 30. Juni 2021: Außengastronomie in Lüttringhausen ermöglichen (Prüfauftrag)


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Flächennutzungsplans für Teile der Gertenbachstraße möglich wäre, dies insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Außengastronomie. Bestehen bereits jetzt Hinderungsgründe, die gegen solch eine Umwandlung sprechen könnten?

Ferner wird die Verwaltung gebeten, darzulegen ob und welche Formen der Bürgerbeteiligung für eine mögliche Änderung notwendig sind und welcher Zeitbedarf für solch eine Maßnahme – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – bei aktueller Personalressource der notwendigen Fachdienste zu erwarten wäre.

Begründung:

Der Lüttringhauser Ortskern ist das liebenswerte Zentrum unseres Stadtbezirks. Allerdings fehlen seit langer Zeit attraktive Angebote an Außengastronomie, die den Ortskern jenseits von Großereignissen wie dem Lüttringhauser Weihnachtsmarkt, dem Herbst- und Bauernmarkt oder Veranstaltungen auf dem Ludwig-Steil-Platz beleben.

Bereits in der Sitzung der BV4 vom 12.08.2020 wurde in der Einwohnerfragestunde (TOP 4.1 i. V. m. TOP 14; DS 15/7676) die bestehende Problematik der Genehmigungsfähigkeit von Außengastronomie thematisiert. Seitens des Bauamtes wurde die damalige vorläufige Einschätzung dargestellt, weshalb die bis dahin eingereichten Unterlagen nicht genehmigungsfähig seien.

Zwischenzeitlich hat ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattgefunden, mit dem ein motivierter Gastronom zu erreichen beabsichtigte, die bereits reduzierte Planung genehmigt zu bekommen. Die Klage wurde laut Bericht des Lüttringhauser Anzeigers vom 20.05.2021 zurückgenommen, weil laut der Richterin des Verwaltungsgerichts nur eine Änderung des Flächennutzungsplans dem begrüßenswerten Ansinnen dienlich sein könnte.

Mit dem Ziel, den Ortskern zu beleben, sollten die zumindest theoretisch denkbaren Optionen ergebnisoffen geprüft werden. Die aktuell in der Planung befindlichen Maßnahmen auf der Alte Bismarckstraße sind eine geeignete Referenz für pragmatische Lösungsansätze bei der Schaffung von attraktiven Außengastronomiemöglichkeiten.

Wir bitten die Verwaltung, die Antwort auf unsere Fragen den Mitgliedern der Bezirksvertretung ggf. im Vorfeld zur benannten Sitzung per Coronapost zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susanne Pütz

Sprecherin der CDU-Fraktion in der BV 4

gez. Sebastian Hahn

Mitglied der CDU-Fraktion in der BV 4

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