Hastener Ratsmitglied Bernd Quinting spricht sich für Wohnbebauung an der Arturstraße / Richardstraße aus

„Grüne Gegenargumente überzeugen mich nicht“

Bernd Quinting, Sprecher der CDU-Fraktion in der BV 1 – Alt-Remscheid, spricht sich für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beim Vorhaben Arturstraße / Richardstraße in Remscheid-Hasten aus:

„Als Hastener Ortspolitiker bin ich ohne Wenn und Aber für eine Wohnbebauung im Bereich der Arturstraße / Richardstraße. Die Verwaltung, insbesondere Frau Kutschaty als Fachdienstleitung, kritisiere ich scharf. Der vorliegende Fall ist nicht zu tolerieren. Im Jahr 2018 war eine Bebauung für die Verwaltung in Ordnung. Im Jahr 2020 ist dann für die Planung angeblich keine Zeit. Und 2021 schreibt Frau Kutschaty dem Investor, dass vorläufig auf die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens verzichtet wird. Dass hier schon viel Geld geflossen ist und Aufwand betrieben wurde, interessiert in der Verwaltung offenkundig niemanden. Ein schönes Aushängeschild für Remscheid!“

 

„Diese verfahrene Situation ist nicht zu akzeptieren. Ich fordere den Oberbürgermeister auf, spätestens jetzt alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um Klarheit  zu schaffen. Als Hastener Rats- und BV-Mitglied stehe ich auf jeden Fall voll hinter dem geplanten Bauvorhaben, für das ich mich persönlich stark mache. Die Argumente der Verwaltung überzeugen mich persönlich nicht. Das entspricht einer Politik, wie sie primär von den Grünen betrieben wird und die eine Bebauung auf Grünflächen für nicht sinnvoll hält. Mir ist dort eine Wohnbebauung wichtiger als die Belange von Flora, Fauna und die von der Verwaltung angesprochene biologische Vielfalt. Ich halte das alles für Totschlagargumente. Auf dem fraglichen Gelände war auch in früheren Zeiten ein Gewerbebetrieb. Die Verwaltung sollte nicht länger blockieren, sondern etwas bewegen. Als Ratsmitglied Bernd Quinting sage ich klipp und klar: Wir brauchen die Eigenheime auf dem verwilderten Grundstück. Die Verwaltung sollte daher grünes Licht geben“, so Quinting.

 

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