Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.11.2021 sowie zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 16.12.2021: Offene Fragen zur Neugestaltung der Erbpacht in Remscheid


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zu beantworten:

  

  1.  In den neuen Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaugrundstücken heißt es: „Die Entscheidung über die Bestellung und Vergabe von Erbbaurechten trifft von Fall zu Fall der für die Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Ausschuss." Dies in ist in unseren Augen so zu interpretieren, dass der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger / Investoren / Firmen etc., ein Grundstück direkt zu erwerben, davon abhängt, ob die dann amtierende politische Mehrheit dies im zuständigen Ausschuss beschließt. Trifft diese Einschätzung zu?

 

  1. Herr Ausschussvorsitzender Schichel bestätigte im Ausschuss für Wirtschaft und Mobilität am 28.10.2021, dass die Stadt Remscheid keineswegs plant, sämtliche Grundstücke mit einer Erbpacht zu versehen. Der Kauf eines Grundstückes soll in Remscheid durchaus weiterhin möglich sein. Plant die Stadtverwaltung die Vergabe von Erbbaurechten im prozentualen Verhältnis zu den in Frage kommenden Grundstücken zu quotieren? Wenn ja, welche Quote ist angedacht? 

 

  1. Es gibt  zahlreiche Beispiele, junge Familien / Investoren etc. zu motivieren, sehr baufällige Immobilien aus städtischer Hand zu erwerben, indem man ihnen preislich sehr stark entgegenkommt. Diese Anreize führten oftmals zur Belebung und einer deutlichen Aufwertung. In unseren Augen ließe sich analog zu diesen Beispielen an dieser Stelle gestaltend durch eine deutliche Entlastung / Befreiung (zeitweise) in Bezug auf die Erbpacht eingreifen und unterstützen. Insbesondere abgelegene, dezentrale und sanierungsbedürftige Grundstücke / Immobilien könnten so unter Umständen aufgewertet werden. Welche Maßnahmen plant die Stadt in Bezug auf diese Thematik?

 

  1. Plant die Stadt in besonderen Ausnahmefällen gar einen zeitlich begrenzten negativen Erbbauzins, um kommunalpolitisch subventionierend und stimulierend zu wirken?

 

  1. Das Bauen einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück (im Vergleich zum Bau auf einem kreditfinanzierten Grundstück) führt meistens zu einer Schlechterstellung der Kreditnehmer bei den Kreditkonditionen. Wie gedenkt die Stadt diesen Nachteil abzufedern? Auf lange Sicht ist für die Bürgerinnen und Bürger der Weg über die Erbpacht mitunter deutlich teurer.

 

  1. In der Drucksache 16/1632 ist zu lesen: „Im Gegenzug zu den aufgezeigten Vorteilen bringt die Steigerung der Zahl der Erbbaurechte auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich". Weiterhin verweist die Vorlage auf städtische „Projektgruppen" und eine nötige „Verschiebung von Tätigkeitsschwerpunkten bei den Mitarbeitern". In welchem Rahmen bewegt sich dieser Personalbedarf? Führt der Mehrbedarf zu Personalknappheit in anderen Bereichen der Stadtverwaltung? Wenn ja, in welchen?

 

Begründung:

Ähnlich wie die Freien Demokraten haben wir im Fachausschuss darauf verwiesen, dass die CDU-Fraktion zu diesem Thema noch viele Nachfragen hat. Zudem war parteiübergreifend insbesondere aus den Reihen der Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger Skepsis zu verspüren. Vor diesem Hintergrund stellen wir diese Anfrage.

 

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Markus Kötter                                                           

CDU-Fraktionsvorsitzender

gez. Alexander Schmidt

Stv. Fraktionsvorsitzender und Sprecher im WuM                 

 

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