Antrag: zur Sitzung des Rates am 09.12.2021 sowie zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.01.2022: Begleitantrag zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie

Begleitantrag zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Personelle und finanzielle Auswirkungen der Nachhaltigkeitsstrategie benennen:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und finanziellen
       Auswirkungen der Nachhaltigkeitsstrategie zu benennen, so dass diese
       vollumfänglich bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage der
       Verwaltung in der Sitzung des Rates am 10.02.2021 vorliegen.

        Anreize statt Verbote: Anmerkungen zur Grünflächensatzung zur
       Gestaltung von unbebauten Flächen sowie von Dach- und
       Fassadenbegrünung:

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünflächensatzung so zu
       überarbeiten, dass stärker auf Anreize für die Bürgerinnen und Bürger
       statt auf Verbote gesetzt wird. Hier sollten verschiedene Modelle geprüft
       werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Bürgerinnen und
       Bürger mit einer Vielzahl von Schritten und Maßnahmen von begrünten
       Vorgärten zu überzeugen. So erarbeitet die Bauberatung ein Konzept,
       dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufklärt, dass Schottengärten
       nicht unbedingt pflegeleichter sind. Die Verwaltung wird beauftragt, in
       Form einer abgestimmten Informationskampagne (Flyer, Merkblätter,
       Broschüren, Internet etc.) positive Gestaltungsbeispiele für einen
       Vorgarten zu präsentieren. Das Auslegen von kostenlosen
       Samentütchen zum Beispiel im Rathaus zu Beginn des Frühjahrs kann
       niederschwellig auf das Thema aufmerksam machen und sollte daher
       von der Verwaltung entsprechend vorbereitet werden. Die Verwaltung
       erarbeitet ferner ein Konzept mit Informationsveranstaltungen zum
       Thema „Pflegeaufwand von Schotter- und Naturgärten“ und initiiert zu der
       Thematik Fotowettbewerbe oder Wettbewerbe für den schönsten und
       artenfreundlichsten Vorgarten mitsamt einer Prämie als Anreiz. Die
       Verwaltung prüft, ob und wie Förderprogramme zum Erhalt von
       bestehenden Vorgärten oder zum Rückbau verschotterter Vorgärten, die
       sich an Privateigentümer richten, aufgelegt werden können. Außerdem
       geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und legt Wildblumenbeete und
       Wiesen sowie so genannte „Insektenhotels“ als Kommune an.

 Klimaneutral planen:

3.    Die Verwaltung plant künftig vom ersten Schritt an und nicht erst, wie in
       der Nachhaltigkeitsstrategie unter „Strategischem Ziel 1.2“ dargelegt ab
       2030, klimaneutral. Dieser Grundsatz wird unmittelbar in die
       Bauleitplanung aufgenommen. Ein entsprechendes Pilotprojekt wird
       hierzu aufgesetzt. Die angekündigte und bis zum Jahr 2023 zu fertigende
       Checkliste mit dem Festsetzungskatalog und den Anforderungen an die
       Bauleitplanung für nachhaltige Quartiere soll entsprechend der
       vorhergehenden Ausführungen bereits parallel erarbeitet und kurzfristig
       zum Standard für sämtliche Bauleitplanungen werden.

 

Klimaszenarien bewerten:

4.    Bei Planungsvorhaben bewertet die Verwaltung in frühen Stadien
       Klimaszenarien zur Abschätzung von Auswirkungen des Klimawandels. 
       Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf unsere Anfrage unter
       der Vorlagennummer 16/1666 verwiesen. (Drohende) Schäden durch
       Umwelteinflüsse werden seitens der Verwaltung unverzüglich dem Rat
       zur Kenntnis gebracht und mögliche städtische Gegenmaßnahmen in
       den entsprechenden Fachausschüssen mittels Vorlage zur Diskussion
       gestellt.

 

Städtische Neubauten:

5.    Städtische Neubauten werden künftig so geplant, dass keine fossilen
       Energieträger mehr zum Einsatz kommen. Dächer und Fassaden
       werden künftig begrünt und / oder mit Solar- und Photovoltaikanlagen
       ausgestattet. Die in der vorliegenden Nachhaltigkeitsstrategie
       angegebenen Zeiträume sind deutlich zu unterschreiten. Zwecks
       Ermittlung des CO2-Fußabdruckes städtischer Gebäude kann auf die
       vorhandenen Daten des European Energy Awards der vergangenen
       Jahre zurückgegriffen werden.

 Null Verschwendung – Remscheid wird Zero Waste-Stadt:

6.     

-       Die Stadt tritt in Kontakt mit dem von der EU unterstützten Verein „Zero
        Waste Europe” und erarbeitet die erforderlichen Maßnahmen, um als
        „Zero Waste- Stadt“ anerkannt zu werden.

 -       Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zero Waste-Konzept nach den
        Vorbildern Kiel, Köln und München für die Stadt Remscheid zu erstellen. 

 -       Das Konzept soll Ziele und Fristen benennen sowie Maßnahmen und
        einzelne Schritte entwickeln, mit denen die Müllvermeidung in
        Verwaltung, Gewerbe und privaten Haushalten ambitioniert
        vorangetrieben werden kann. Mit Zero Waste-Städten, wie z. B. Kiel, die
        ein entsprechendes Konzept bereits erfolgreich erstellt haben, wird
        Kontakt aufgenommen.

 -       Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit einem Fachinstitut erarbeitet.
        Sowohl die Öffentlichkeit als auch alle relevanten Akteurinnen und
        Akteure und lokal agierende Initiativen werden breit beteiligt. 

 -       Maßnahmen zur Abfallvermeidung werden partizipativ zum Beispiel im
        Rahmen von Workshops mit den Remscheiderinnen und
        Remscheidern erarbeitet, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre
        Ideen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung und - soweit
        möglich - stofflichen Verwertung einbringen können. 

 -       Fördermöglichkeiten durch Programme des Landes, des Bundes und
        der Europäischen Union werden geprüft.

 -       Die zuständigen Fachausschüsse sowie der Hauptausschuss und
        Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen    
        werden regelmäßig auch über die Zwischenergebnisse informiert.

Remscheid verleiht einen Mobilitätspreis für klimafreundliche Mobilitätskonzepte

7.    Innovative, modellhafte Ideen aus allen Mobilitätsbereichen werden mit
       einem so genannten Mobilitätspreis ausgezeichnet.

Begründung:

Zu 1: Personelle und finanzielle Auswirkungen der Nachhaltigkeitsstrategie
          benennen

Am 02.12.2021 wurde die Remscheider Nachhaltigkeitsstrategie in den Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen eingebracht. In der Sitzung am 10.02.2022 soll dann der Rat einen entsprechenden Beschluss fassen.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Stadt Remscheid eine Nachhaltigkeitsstrategie auflegt. Wir haben uns intensiv inhaltlich mit ihr auseinandergesetzt und bringen uns mit diesem Begleitantrag konstruktiv ein. Wir bedanken uns bei der Verwaltung und allen denjenigen, die in den entsprechenden Arbeitsgruppen intensiv mitgearbeitet und so an der Erarbeitung dieser Beschlussvorlage mitgewirkt haben.

Die CDU-Fraktion möchte, dass die Nachhaltigkeitsstrategie auch wirklich „nachhaltig“ wirkt und die Verwaltung mit den entsprechenden Mitteln im investiven und konsumtiven Bereich sowie im Personalbereich ausgestattet wird. Denn nur dann kann ja aus den vielen guten Vorschlägen der Nachhaltigkeitsstrategie gelebte Praxis werden.

Zu 2: Anreize statt Verbote: Anmerkungen zur Grünflächensatzung zur
          Gestaltung von unbebauten Flächen sowie von Dach- und
          Fassadenbegrünung

Beim Umgang mit Schottergärten müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten. Baurechtliche Instrumente und praktische Beispiele“. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat diesen Leitfaden im Jahr 2019 aufgelegt. Der StGB NRW empfiehlt den Kommunen neben „und ggf. sogar vor dem Einsatz der rechtlichen Instrumenten ein niedrigschwelligeres Vorgehen“. Schottervorgärten würden oft von älteren Bürgerinnen und Bürgern, die keine Kraft mehr für die Gartenpflege hätten, und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, in den kein Mieter oder keine Mieterin die Pflege des Vorgartens übernehmen wolle, angelegt. Dort sei dann die Verschotterung oft der einzige Weg, um den Vorgarten nicht verwildern zu lassen. Dem Leitfaden des StGB NRW haben wir unsere Antragspunkte entnommen und halten diese Anreize für wirksamer als reine Verbote. Neben Informationskampagnen, die den Pflegeaufwand von Schottergärten und Naturgärten gegenüberstellen, könnte auch das Auszahlen einer Prämie für eine erfolgte Entsiegelung ein wirksames Instrument sein.

Zu 3 – 5:

Die in der Nachhaltigkeitsstrategie benannten Inhalte und Zeiträume sind deutlich zu unkonkret gefasst. Mit den vorangestellten Konkretisierungen bekennt sich der Rat der Stadt Remscheid zu dem menschengemachten Klimawandel und setzt frühzeitig zielgerichtetere Gegenmaßnahmen in Gang.

Zu 6: Null Verschwendung – Remscheid wird Zero Waste-Stadt

Die CDU-Fraktion verfolgt das Ziel, dass unsere Stadt eine Stadt (weitestgehend) ohne Müll und Verschwendung wird. Beim Zero Waste-Konzept geht es darum, so wenig Abfall wie möglich zu produzieren und besonders nachhaltig mit den vorhandenen Ressourcen und Rohstoffen umzugehen. Andere Städte machen vor, wie so etwas gehen könnte. Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, damit unsere Stadt zur Zero Waste-Stadt wird.

Zu 7: Remscheid verleiht einen Mobilitätspreis für klimafreundliche
          Mobilitätskonzepte

Schulen und innovative Betriebe, die ein klimafreundliches Mobilitätskonzept entwickelt haben, sollen so entsprechend öffentlich gewürdigt und wertgeschätzt werden. Das Bewusstsein für eine nachhaltige Kommune soll so gestärkt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

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