Zugang zur Bushaltestelle Birgden III sicherer gestalten

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4- Lüttringhausen

Bereits in ihrer Sitzung vom 29.09.2021 hat sich die Bezirksvertretung Lüttringhausen mit der mangelnden Verkehrssicherheit im Bereich der Bushaltestelle Birgden III beschäftigt. Die Beantwortung der diesbezüglichen Anfrage Ds. 16/1589 steht bis heute aus.

Anfrage

zur Sitzung der Bezirksvertretung 4- Lüttringhausen am 09.02.2022:

 

 

Zugang zur Bushaltestelle Birgden III sicherer gestalten

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

 

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

1.     Welche alternativen Standorte für eine Bushaltestelle in Fahrtrichtung Stollen/Halbach im Nahbereich zum Wohngebiet Birgden III kommen in Frage, wenn diese

a.     innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen und

b.     über eine geeignete, noch zu errichtende Querungshilfe (Bedarfsampel, Zebrastreifen) zu erreichen sein sollen?

2.     Welche Haushaltsmittel wären zusätzlich aufzuwenden, wenn die Grenze der geschlossenen Ortschaft vom heutigen Übergangspunkt vor der Abzweigung Ronsdorfer Straße/Farrenbracken hinter die Einmündung der Straße Birgden III verlegt wird und die Straßenbaulast für das zusätzliche Straßenstück von Straßen.NRW auf die Stadt Remscheid überginge?

3.     Welche Verfahrensschritte wären für die Herbeiführung solch einer Änderung notwendig und welcher Zeitraum wäre hierfür erfahrungsgemäß zu veranschlagen?

 

Ergänzend bitten wir um Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsumfahrt vom 16.11.2021 und der anschließenden Verkehrsbesprechung vom 18.11.2021 an die Mitglieder der Bezirksvertretung.


 

Begründung:

 

Bereits in ihrer Sitzung vom 29.09.2021 hat sich die Bezirksvertretung Lüttringhausen mit der mangelnden Verkehrssicherheit im Bereich der Bushaltestelle Birgden III beschäftigt. Die Beantwortung der diesbezüglichen Anfrage Ds. 16/1589 steht bis heute aus. Mittlerweile liegt der CDU-Fraktion in der BV Lüttringhausen eine Antwort des Fachdienstes Bürger, Sicherheit und Ordnung an Anwohner vom 10.01.2022 vor, die sich stellvertretend für die dort lebenden Familien mit Kindern besorgt an die Verwaltung gewandt haben.

 

Das nachvollziehbare Begehren der Eltern bezieht sich darauf, dass das Erreichen der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Stollen/Halbach nur mit erheblichen Risiken möglich ist. Zum einen ist die Straße an der zu querenden Stelle vor allem für jüngere Kinder schwer einsehbar, zum anderen wird nach dem subjektiven Empfinden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h regelmäßig deutlich überschritten. Hieran ändern auch die in beide Fahrtrichtungen Hinweise auf querende Fußgänger nichts.

 

Die Argumentation in der Antwort der Verwaltung mag formal korrekt sein, jedoch mangelt es an erkennbar an der Prüfung geeigneter Alternativen zum Ist-Zustand. So könnte zum Beispiel die Bushaltestelle so verlegt werden, dass sie innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit den dann existierenden Möglichkeiten liegt.

 

Weiterhin scheiterten sowohl laut einer ersten Stellungnahme des Sitzungsvertreters der TBR am 29.09.2021 sowie der Verwaltungsantwort an die Anwohner naheliegende Sicherungsmaßnahmen wie Zebrastreifen daran, dass der fragliche Standort der Bushaltestelle außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Die Grenze liegt jedoch nur wenige Meter vor der Bushaltestelle. Daher sollte die Verlegung des Ortseinganges als ernstzunehmende Option geprüft werden. Dass der Straßenzustand in Verantwortung von Straßen.NRW nach eigener Anschauung besser ist als unmittelbar nach dem Ortseingang, mag hier als Anreiz zu sehen sein.

 

Nachvollziehbar sind die Besorgtheit der Eltern und deren Unmut über die Stellungnahme der Verwaltung. Selbst wenn es sich beim Bereich der Bushaltestelle laut dem Schreiben an die Anwohner (noch) nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt – niemand kann wollen, dass erst gehandelt wird, wenn hier Kinder zu Schaden gekommen sind. Insofern ist kreatives Handeln zum Wohle der Verkehrssicherheit notwendig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Susanne Pütz

Sprecherin der CDU-Fraktion in der BV 4

 

 

gez. Sebastian Hahn

Mitglied der CDU-Fraktion in der BV 4

 

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