Gegenüber der Presse hat Oberbürgermeister Mast-Weisz (SPD) zugesagt, dass Geringverdienern im kommenden Winter 2022 / 2023 geholfen werden soll. Das gelte „vor allem für die Menschen, die kein Geld vom Staat erhalten und mit ihrem Haushaltseinkommen gerade so auskommen“ (Bergische Morgenpost vom 22.07.2022). Für sie fordert der Oberbürgermeister auch Hilfe von Bund und Land ein.

„Wir  bereiten uns auf einen Winter vor, wie ihn wohl nur die Ältesten unter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in ihrer Kindheit erlebt haben. In einer solchen Situation ist es richtig, die Menschen nicht allein zu lassen. Geschieht dies nicht in ausreichendem Maße, dann ist der soziale Frieden in unserer Stadt in Gefahr. Hier geben wir dem Oberbürgermeister ausdrücklich Recht, der dies gegenüber der Presse so gesagt hat“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Kötter.

„Leider hat sich die Ampel-Regierung in Berlin zuletzt sehr enttäuschend zum Thema Kommunalfinanzen geäußert. Von Seiten der Bundesregierung sind wohl keine weiteren Entlastungen zu erwarten. Viele Menschen in unserem Land haben nicht nur Sorge vor Wohlstandsverlusten, sie haben auch Angst vor echter Not. Daher müssen alle finanziellen Zusagen, die ihnen gegenüber gemacht werden, belastbar sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Stadtspitze klar zur Unterstützung von Menschen in Not geäußert hat. Zur Redlichkeit gehört aber auch, dass diese Äußerungen auf einem soliden rechtlichen und finanziellen Fundament stehen. Zudem muss klar sein, welchen Personen konkret geholfen werden soll und wie diese Hilfen aussehen sollen“, erläutert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dietmar Volk.

Die CDU-Fraktion möchte daher von der Stadtspitze wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Geringverdienern helfen will und ob diese Hilfszusage auch für Menschen ohne Arbeitseinkommen gilt. Zudem solle der Oberbürgermeister erklären, wie er sich gegenüber Land und Bund für zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt habe. Außerdem müsse der Oberbürgermeister definieren, was er unter „Geringverdienern“ konkret verstehe. „Als Geringverdiener werden ja grundsätzlich Vollzeitbeschäftigte definiert, die weniger als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelts aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erhalten. Ist diese Definition angesichts der explodierenden Energiekosten in diesem Zusammenhang noch angemessen? Sollen beispielsweise Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Altersbezügen keine städtischen Hilfen erlangen, da sie ja nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind?“, fragt die Sprecherin der Senioren Union im Seniorenbeirat, Jutta Wilke.

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