Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen am 29. März 2023: Kontrolle und Pflege von Straßenschildern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

1.    Ist die Kontrolle des Zustands von Straßenschildern Bestandteil der
       üblichen Straßenbegehungen?

2.    Gibt es einen „Pflegeplan“ für Straßenschilder, die durch die
       Umgebungsbedingungen des Aufstellstandortes (Baumbestand o. ä.)
       besonders verschmutzungsgefährdet sind?

3.    Bestehen Kriterien, anhand derer entschieden wird, wann bestehende
       Straßenbeschilderung ausgetauscht werden muss oder z. B. im Hinblick
       auf absehbare Baumaßnahmen ein Austausch zurückgestellt wird?
       Wenn ja, wie lauten diese?

Begründung:

Vorweg: wir stellen diese Anfrage schriftlich, weil unsere mündlichen Anmerkungen zu unlesbaren Verkehrsschildern in mehreren Sitzungen anscheinend nicht die zuständigen Stellen erreicht haben. Insofern möchte wir die Anfrage nicht als Kritik verstanden wissen, sondern soll vielmehr neben der Bitte um Beantwortung unserer Fragen als Hinweis zu Verbesserungspotential aufgefasst werden.

Durch eigene Feststellung und auch Hinweise aus der aufmerksamen Bürgerschaft sind uns zum Beispiel durch Verwitterung unlesbare Straßennamenschilder an der Boelckestraße, am Abzweig Lindenallee/Barmer Straße oder der Klausener Straße (vor Hausnummer 59; ggü. der Tankstelle) bekannt.

Weiterhin sind die Schilder „Ortsmitte“ an der Gneisenaustraße, die Straßennamenschilder der Gneisenau- und Gerberstraße sowie am Goldenberger Kirchweg durch Verschmutzung nahezu unlesbar.

Neben der Beantwortung unserer Fragen bitten wir um Beseitigung des aktuellen Zustands.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sebastian Hahn

Sprecher der CDU-Fraktion in der BV 4

gez. Susanne Pütz

Mitglied der CDU-Fraktion in der BV 4

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