Aktueller Sachstand Nutzung der Sozialen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für gutes und günstiges Wohnen im Alter

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege am 18. August 2015:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

 

 

  1. Wie viel Prozent des Budgets 2015 (für Remscheid 6.400.000 Euro) zur Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen sind bis zum Stichtag 31.05.2015 abgerufen worden?
  2. Gesetzt den Fall, dass Mittel aus diesem Budget abgerufen wurden: Für welche Projekte wurden sie abgerufen?
  3. Wie viel Prozent der Mittel des Budgets 2015 zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in NRW (RL BestandsInvest): für Remscheid 529.000 Euro) sind bis zum Stichtag 31.05.2015 abgerufen worden?
  4. Gesetzt den Fall, dass Mittel aus diesem Budget abgerufen wurden: Für welche Projekte wurden sie abgerufen?
  5. Wie unterstützt die Stadt Remscheid konkret mögliche Investoren bei der Beantragung von Mitteln aus diesem Förderprogramm und diesen Budgets?

 

 Begründung:

  

Unter der Überschrift „Zuhause alt werden“ will das Land NRW „im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ältere Menschen mit umfangreichen Förderprogrammen“ dabei unterstützen, „die eigenen Wohnungen altersgerecht zu gestalten und in ihrem Quartier bleiben zu können“. Auch wir bekennen uns zu diesem Grundsatz.

In ihrem Kommunalwahlprogramm 2014 hat die CDU Remscheid sich für lebenswertes Wohnen ausgesprochen und ein zu geringes Angebot an barrierefreien Wohnungen für Senioren oder Menschen mit Behinderungen beklagt. Die CDU-Fraktion fühlt sich folgenden Ausführungen

Unseres Kommunalwahlprogramms besonders verpflichtet:

„Im Bereich des staatlich geförderten sozialen Wohnungsbaus ist die Stadtverwaltung auch weiterhin gefordert, mögliche Investoren bei der Beantragung von Mitteln aus denFörderprogrammen der Länder, die für sozialen Wohnungsbau zuständig sind, zu unterstützen.“

Die schriftliche Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage möge bitte auch dem ASGW, dem StA sowie dem SeB zur Beratung zur Verfügung gestellt werden.

  

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Jens Nettekoven                                                       Rosemarie Stippekohl                                  

CDU-Fraktionsvorsitzender                                      Sprecherin im BD

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