Anfrage zur Drucksache 15 / 1583: Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII - Sozialhilfe

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 10. November 2015:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

1.     Unter Bezug auf 2.3 der Drucksache 15 / 1583 (Seite 3) haben wir folgende Fragen:

Welche konkreten Zahlen / Prognosen hat der FD 2.51 in den Jahren 2009 bis 2015 für das Budget aller Bereiche des SGB XII der Kämmerei vorab gemeldet?

2.     Welche Zahlen wurden seitens der Kämmerei dann in den Haushalt eingestellt (ebenfalls bezogen auf die Jahre 2009 bis 2015)?

3.     Welche Fehlbedarfe ergaben sich in den Jahren 2009 bis 2015 und mussten dann im Rahmen überplanmäßiger Mittelbereitstellungen im gesamten Bereich SGB XII gedeckt werden?

Begründung:

Diese Anfrage hat die CDU-Fraktion bereits zur Sitzung des ASGW am 08. September 2015 gestellt. Sie wurde in dieser Sitzung seitens der Verwaltung noch nicht beantwortet. Eine Beantwortung für die nächste Sitzung des ASGW wurde von Herrn Dezernent Neuhaus mündlich zugesagt. In der HA-Sitzung vom 10. September trug Herr Stadtkämmerer Wiertz die Historie der Ansatzbildung ab dem Jahr 2012 mündlich vor und sicherte – so die Niederschrift der HA-Sitzung vom 10.09.2015 – „eine entsprechende Vorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen zu“.

Auf diesem Wege möchten wir noch einmal an unsere Anfrage erinnern und um entsprechende schriftliche Beantwortung zur ASGW-Sitzung am 10.11.2015 erinnern. Die entsprechende Vorlage sollte die Historie der Ansatzbildung ab dem Jahr 2009 abbilden.

  

Mit freundlichem Grüßen

 

 

Jens Nettekoven                                        Tanja Kreimendahl

CDU-Fraktionsvorsitzender                       Sprecherin im ASGW

 

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