Unterhaltsvorschuss für Remscheider Kinder aus Haushalten Alleinerziehender

Anfrage zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 11. Mai 2017:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

1.      Wie viele Kinder aus Remscheider Haushalten Alleinerziehender haben 2016 einen Unterhaltsvorschuss erhalten?

2.      Wie sieht die Entwicklung im Bereich „Unterhaltsvorschuss“ seit 2012 aus?

3.      Wie viele Neuanträge wurden seit 2016 gestellt?

4.      Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die bis zu sechs Jahren (aktuell maximale Leistungsdauer) den Unterhaltsvorschuss gezahlt bekommen?

5.      Wie viele Stellen in der Remscheider Stadtverwaltung sind aktuell mit der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen befasst?

6.      Wie sieht die finanzielle Entwicklung bei den Unterhaltsvorschussleistungen seit 2012 aus? (Bitte um Angaben zu den ausgezahlten Beträgen und zum Finanzierungsanteil für die Stadt Remscheid)

7.      In wie vielen Fällen konnten 2016 Unterhaltsansprüche gegen den zahlungspflichtigen Elternteil geltend gemacht werden, und wie hoch war dabei der „Rückholbetrag“ für 2016?

8.      Wie viele Kinder aus Remscheider Haushalten Alleinerziehender würden im Fall der geplanten Ausweitung des Leistungsbezugs bis zum 18. Lebensjahr als Empfänger der Unterhaltsvorschusszahlungen hinzukommen?

9.      Sollte der Finanzierungsschlüssel zu Lasten der Kommunen in NRW vom Land NRW nicht geändert werden (5,3 Prozent für die NRW-Kommunen): Welche finanziellen Mehrbelastungen kommen auf den Remscheider Etat jährlich zu?

Begründung:

Zurzeit ist die Reform des Unterhaltsvorschusses in der Endabstimmungsphase. Das Gesetz soll ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten. Für die Kommunen in NRW hat diese Reform – auch aufgrund der geplanten Ausweitung des Leistungsbezugs (Entfallen der Höchstdauer des Leistungsbezugs, Vorschuss für Kinder zukünftig bis 18 Jahre, Höchst-Leistungsbetrag für Kinder von 12 bis 18 Jahren)  - finanzielle Folgen, zumal sie bisher anteilig 53 Prozent der Unterhaltsvorschussleistungen zu tragen haben (Bund bisher 33,33 Prozent mit geplanter Aufstockung auf 40 Prozent, Land NRW 13,33 Prozent).

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den zahlungspflichtigen Elternteil wurde vom Land NRW an die Kommunen delegiert, ohne das im ausreichenden Maß die hierbei entstehenden Verwaltungskosten vom Land NRW erstattet werden. Eine Ausweitung der Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen begrüßen wir ausdrücklich. Es kann allerdings nicht sein, dass einmal mehr die Stadt Remscheid alle damit verbundenen Kostensteigerungen zu tragen hat. Das Land NRW ist hier in der Pflicht, seinen finanziellen Anteil aufzustocken.

Wir erwarten ein schlüssiges Finanzierungskonzept seitens des Landes, insbesondere für Stärkungspaktkommunen, deren Bemühungen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen, ansonsten einmal mehr konterkariert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

  

gez. Jens Nettekoven                                            gez. Tanja Kreimendahl

CDU-Fraktionsvorsitzender                                  Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende

 

  

gez. Mathias Heidtmann

Stv. Fraktionsvorsitzender

 

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