„Schlüssiges Konzept“ für die Kosten der Unterkunft

Tanja Kreimendahl, Sprecherin im Ausschuss für Soziales
Tanja Kreimendahl, Sprecherin im Ausschuss für Soziales
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 18. November 2014:
Verfügt die Stadt Remscheid über ein „schlüssiges Konzept“, das für eine rechtssichere Bewilligung der Kosten der Unterkunft (KdU) nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zwingend erforderlich ist?

Die CDU-Fraktion hat bereits zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 06. November 2012 eine Anfrage zum „schlüssigen Konzept“ (Drucksache 14/2533)  gestellt.

In der Sitzung vom 22. März 2013 (Drucksache 14/2974) wurde uns mitgeteilt, dass der Stadt Remscheid zahlreiche, für die Beantwortung der Anfrage notwendige statistische Daten noch nicht vorlägen. In der damaligen Mitteilungsvorlage war zu lesen, dass die Anfrage der CDU-Fraktion „in einer nachfolgenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen unmittelbar nach Ende der Sommerferien ausführlich beantwortet“ werde.

Da dem Ausschuss immer noch keine Antwort der Verwaltung zum „schlüssigen Konzept“ vorliegt, bitten wir, unsere Anfrage nun rund zwei Jahre, nachdem wir sie erstmals eingebracht haben, umfassend schriftlich zur Sitzung am 18.11.2014 zu beantworten.

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