Sammelanfrage zur Drucksache 15/1924: 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012-2021

Anfrage zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 19. November 2015 und zur Sitzung des Rates am 26. November 2015: 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und bis spätestens Montag, den 23.11.2015 um 17 Uhr schriftlich zu beantworten:

1.     Zu M 2: Plant die Stadt, die städtischen Töchter auch in den nächsten Jahren zu Konsolidierungsbeiträgen heranzuziehen? Wenn ja, in welcher Höhe soll dies geschehen? Welche Folgen hat der einmalig um 1,5 Mio. Euro erhöhte Konsolidierungsbeitrag der TBR im Jahre 2016 auf die Folgejahre?

2.     Zu M 9: Wie wurde die Aufwandsminderung beim Energieverbrauch ermittelt? (Bitte um eine detaillierte Auflistung, gerne auch an einem Objektbeispiel)

3.     Zu M 12: Hat die Verwaltung im Rahmen einer langfristigen Prüfung die Unterbringung der Verbraucherzentrale in einem städtischen Gebäude geprüft? Welche möglichen Optionen bestehen hier?

4.     Zu M 23: Was ist der konkrete, monetär messbare Kompensationsvorschlag der Stadt Remscheid für die nun zu streichende Maßnahme 23? (Die Regierungspräsidentin hatte im März 2014 gesagt, sollte es Remscheid nicht gelingen, mit einem neuen Konzept die Lücke zu schließen, müsse sie unverzüglich einen finanziellen Ausgleich in der Haushaltsplanung für die Maßnahme 23 benennen. Dieser konkrete, mit Zahlen hinterlegte Kompensationsbeitrag ist in der Haushaltsplanung aber nicht erkennbar.)

5.     Zu M 27 neu: Warum wurden die Elternbeiträge seit 2008 nicht mehr angehoben? Welche finanziellen Auswirkungen hätte es, wenn die Stadt Remscheid – wie die Nachbarstadt Wuppertal – die erste kostenpflichtige Stufe bei der Gebührenentrichtung ab einem Jahreseinkommen von 12.501 Euro einführen würde? (Bitte um eine genaue Gegenüberstellung, welche Gebühren bei den neun unterschiedlichen Beitragsstufen bisher anfielen und welche Gebühren bei allen neun Beitragsstufen ab dem Kindergartenjahr 2016 / 17 nach den Vorstellungen der Verwaltung anfallen. Bitte um Auflistung, welche Mehreinnahmen die Stadt pro Stufe durch die Erhöhung erzielen würde.)

6.     Zu M 54 neu: Im April 2013 wollte die damalige Oberbürgermeisterin einen entsprechenden Antrag der Linken einfach durch Abstimmung erledigen, weil eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung nur unnötig Personal binden würde. Geprüft wurde dann trotzdem. Der damalige Interimskämmerer stellte in einer Mitteilungsvorlage fest, dass die Zusammenarbeit zwischen der Steuerabteilung und dem Finanzamt Remscheid ‚seit jeher ausgezeichnet‘ (Drucksache 14 / 3192) sei. Die Effizienz einer Beteiligung städtischer Prüfer sei nicht bestimmbar. Eine Belastung des bisher ausgezeichneten Arbeitsverhältnisses zwischen dem Finanzamt und der Steuerabteilung / REB (heute TBR) sei zu befürchten.“ Ist die Effizienz einer Beteiligung städtischer Prüfer rund 1,5 Jahre später konkret bestimmbar? Befürchtet der heutige Oberbürgermeister nun nicht mehr eine „Belastung des bisher ausgezeichneten Arbeitsverhältnisses zwischen dem Finanzamt und der Steuerabteilung / TBR“?

7.     Zu M 55 neu: Welche finanziellen Auswirkungen hätte es, wenn die Stadt Remscheid – wie die Nachbarstadt Wuppertal – die erste kostenpflichtige Stufe bei der Gebührenentrichtung ab einem Jahreseinkommen von 12.501 Euro einführen würde? (Bitte um eine genaue Gegenüberstellung, welche Gebühren bei den sechs unterschiedlichen Beitragsstufen bisher anfielen und welche Gebühren bei allen sechs Beitragsstufen ab dem Beginn des Schuljahres 2016 / 17 nach den Vorstellungen der Verwaltung anfallen. Bitte um Auflistung, welche Mehreinnahmen die Stadt pro Stufe durch die Erhöhung erzielen würde.)

8.     Zu M 57 neu: Wir bitten um Zusendung des Konzeptes.

9.     Zu M 58 neu: Wir bitten um detaillierte jährliche Auflistung der Einnahmen der einzelnen Standorte der stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung seit Inbetriebnahme. Wir bitten um detaillierte Auflistung der Kosten für die Inbetriebnahme der geplanten fünf neuen Standorte und eine konkrete Berechnung pro Standort (Wie ist die Stadt zu den jeweiligen Summen gekommen?).

10. Zu  M 59 neu: Weicht der presseöffentlich gemachte Verkauf des Waldhofs nicht von diesem Grundsatz ab? (Diese Frage kann auch im nicht-öffentlichen Teil beantwortet werden)

11. Zu M 60: Hier ist ein Ziel beschrieben: Aber mit welchen Maßnahmen soll dieses Ziel konkret umgesetzt werden?

12. Die Sozialtransferaufwendungen, die aktuellen Flüchtlingsentwicklungen und die Gewerbesteuerentwicklung werden als Risiken benannt: Welche vorsorglichen Maßnahmen hat die Verwaltung gleichsam „in der Schublade“, sollten diese Risiken zusätzliche Maßnahmen nötig machen?

13. Bleibt die Stadtspitze bei ihrer Zusage, dass die Erhöhung der Grundsteuer B nur zeitlich befristet ist?

Begründung:

Die CDU-Fraktion hält die Beschlussvorlage der Verwaltung für unausgewogen und ungerecht. Sie ist mit der heißen Nadel gestrickt. Die Politik wurde viel zu spät informiert. Um über die Fortschreibung des Haushaltsplanes beschließen zu können, erwarten wir, dass eine schriftliche Antwort der Verwaltung allen Ratsmitgliedern spätestens am 23. November 2015 vorliegt. Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes kann im HA am 19.11.2015 nur als eingebracht betrachtet werden, da noch viele Fragen offen sind. Die Politik hatte aber wegen des Handelns der Verwaltungsspitze keine Möglichkeit, ihre Fragen früher zu stellen.

  

Mit freundlichen Grüßen

  

Jens Nettekoven                                                               

CDU-Fraktionsvorsitzender

  

Tanja Kreimendahl

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende

  

Mathias Heidtmann

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender

Nach oben