Wie wird die Stadt Remscheid mit der „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach § 13b TierSchG“ umgehen?

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 16. Dezember 2015:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und mündlich zu beantworten:

Wie wird die Stadt Remscheid mit der „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach § 13b TierSchG“ umgehen, die „den unkontrolliert freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen“ in NRW beschränken oder verbieten soll?

Begründung:

Eine große deutsche Boulevardzeitung spricht von einer „Katzen-Volkszählung zum Schutz der Tiere“. Für die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag ist die Verordnung von Landesumweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen) ein „schlechter Aprilscherz im November“, für besagte Zeitung „ein Lehrstück in absurdem Bürokratendeutsch“.

Fakt ist, dass mit der Verordnung der unkontrolliert freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in NRW beschränkt oder verboten werden soll. Zuständig sind die Kommunen, also auch Remscheid.

Wir bitten die Verwaltung, Sinn und Zweck der Verordnung in verständlichem Deutsch im zuständigen Ausschuss darzulegen und zu berichten, wie die Stadt Remscheid hiermit konkret umgehen wird.

  

Mit freundlichem Grüßen

 

Jens Nettekoven                                       Mathias Heidtmann

CDU-Fraktionsvorsitzender                      Sprecher im BUKO

 

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