Eine unendliche Geschichte? – Wo bleibt das lange angekündigte „Schlüssige Konzept“ für die Kosten der Unterkunft?

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 06. September 2016:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

1.     Verfügt die Stadt Remscheid inzwischen über ein „Schlüssiges Konzept“, das für eine rechtssichere Bewilligung der Kosten der Unterkunft (KdU) nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zwingend erforderlich ist?

2.     Wie sieht der städtische Zeitplan hinsichtlich der Bemühungen um ein „Schlüssiges Konzept“ aus? (Wir bitten die Verwaltung um Vorlage eines detaillierten und lückenlosen Zeitplans.)

3.     Falls das Konzept vorliegt: Wie sieht dieses Konzept aus? Welche Schlüsse für die Stadt Remscheid sind hieraus zu ziehen?

4.     Für den Fall, dass das „Schlüssige Konzept“ seitens des beauftragten Unternehmens noch nicht vorliegt: Wie sieht der inzwischen erstellte Zwischenbericht aus? (Wir gehen davon aus, dass zumindest ein solcher Zwischenbericht erstellt wurde und bitten diesen – falls das „Schlüssige Konzept“ immer noch nicht vorliegt – alternativ vorzustellen.)

5.     Ist dieses Konzept inzwischen  - wie bereits im März 2013 (!) angekündigt - dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vorgelegt worden? Wie ist das Konzept dort aufgenommen worden?

6.     Sind größere Vermieter wie z. B. die GEWAG mit einbezogen worden? (Dies hatte RM Ottmar Gebhardt in der ASGW-Sitzung vom 12.03.2013 vorgeschlagen. Herr Estrany-Dressler hatte laut Protokoll gesagt, dass dies „bereits geplant“ sei.

7.     Hat es bereits Klagen von Leistungsempfängern gegeben?

Begründung:

Die CDU-Fraktion hat bereits zahlreiche Anfragen zum „Schlüssigen Konzept“ für die Kosten der Unterkunft gestellt. Die erste Anfrage dieser Art wurde von uns in der letzten Wahlperiode zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 06. November 2012 (Drucksache 14/2533)  gestellt.

In der Sitzung vom 22. März 2013 (Drucksache 14/2974) wurde uns mitgeteilt, dass der Stadt Remscheid zahlreiche, für die Beantwortung der Anfrage notwendige statistische Daten noch nicht vorlägen. In der damaligen Mitteilungsvorlage war zu lesen, dass die Anfrage der CDU-Fraktion „in einer nachfolgenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen unmittelbar nach Ende der Sommerferien ausführlich beantwortet“ werde.

Da dem Ausschuss immer noch keine Antwort der Verwaltung zum „Schlüssigen Konzept“ vorliegt, bitten wir, unsere Anfrage nun fast vier Jahre (!), nachdem wir sie erstmals eingebracht haben, umfassend schriftlich zur Sitzung am 06. September 2016 zu beantworten.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist ein solches Konzept zwingend notwendig. Insofern verstehen wir nicht, warum der neue Sozialdezernent genauso wie sein Vorgänger im Amt es bei bloßen Absichtserklärungen belässt. Doch mit Aussitzen lässt sich das Problem nicht lösen. In dem Konzept muss die Stadt die von ihr angesetzten Höchstsätze für Mieten und Nebenkosten, die sie bei Langzeitarbeitslosen übernimmt, begründen. Sollte die Stadt nicht über ein solches Konzept verfügen, drohen ihr Klagen betroffener Leistungsempfänger. Dass wir bei diesem Thema nun fast seit vier Jahren hartnäckig nachfragen, ist also kein politischer Selbstzweck. Stadtspitze und Sozialdezernent haben es seit unserer letzten Anfrage zur Sitzung des ASGW am 18.11.2014 unterlassen, ein Konzept vorzulegen. Wann hat diese unendliche Geschichte ein Ende?

 

Mit freundlichem Grüßen

  

 

Jens Nettekoven                                                                   Tanja Kreimendahl

CDU-Fraktionsvorsitzender                                                  Sprecherin im ASGW

 

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