Beteiligt sich die Stadt Remscheid an Rehapro?

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 08. Mai 2018:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

  1. Beteiligt sich die Stadt Remscheid an Rehapro?
  2. Wenn ja, in welchem Umfang und wie soll dies geschehen?
  3. Wurden schon Fördermittel beantragt bzw. wann soll dies geschehen?
  4. Falls die Stadt Remscheid sich nicht beteiligen will: Was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Begründung:

Rehapro ist ein Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Förderziele der Modellvorhaben lauten wie folgt:

 

  • Einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung soll vorgebeugt werden.
  • Die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe der Menschen soll verbessert werden.
  • Die Erwerbsfähigkeit soll erhalten oder wiederhergestellt bzw. die spätere Erwerbsfähigkeit soll ermöglicht werden.
  • Einer drohenden oder bestehenden (Teil-)Erwerbsminderung soll entgegengewirkt werden.

Die Zielgruppe sind Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungsberechtigte im SGB II oder Versicherte und Leistungsberechtigte im SGB VI sind.

Ziel der Modellvorhaben ist die Entwicklung innovativer Maßnahmen und neuer Kooperationsformen zwischen den Rehabilitationsträgern, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und damit den Verbleib der Betroffenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern, so das Ministerium. Daher erfahren die beiden sozialrechtlichen Prämissen „Prävention vor Reha" und „Rehabilitation vor Rente" mit den Modellvorhaben eine wesentliche Stärkung.

Die Modellvorhaben sollen neue Wege zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und damit der gesellschaftlichen Teilhabe leisten. Jobcenter und Träger der Rentenversicherung sollen stärkere Aktivierungsmaßnahmen entfalten, um den Eintritt einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit zu vermeiden, schreibt das BMAS auf seiner Website. Dies diene der Stabilisierung der Aufwendungen im gesamten Sozialleistungssystem und beuge perspektivisch auch dem Zugang in die Eingliederungshilfe vor. Denn oftmals hätten die Menschen, die erstmalig Leistungen der Eingliederungshilfe erhielten, zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten oder ihnen sei von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente auf Grund von Erwerbsminderung bewilligt worden.

Nach unseren Informationen findet die Antragsphase im Frühjahr 2018 statt. Daher bitten wir um eine umfängliche schriftliche Information zur Sitzung des ASGW am 08.05.2018, so dass ggf. in dieser Sitzung die Informationen auf diese Anfrage zur Grundlage eines Antrags werden können.

  

Mit freundlichem Grüßen

  

 

gez. Jens Nettekoven                             gez. Tanja Kreimendahl

CDU-Fraktionsvorsitzender                   Sprecherin im ASGW

 

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