Erbpachtregelung gerechter gestalten

Antrag der CDU-Fraktion

Die „Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und Verkauf von Erbpachtgrundstücken“ wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Antrag

 

zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 24.03.2022, zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 07.04.2022 und zur Sitzung des Rates am 19.05.2022:

 

Erbpachtregelung gerechter gestalten

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Gremiensitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

 

 

Die „Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und Verkauf von Erbpachtgrundstücken“ wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Nach 25 Jahren Laufzeit erhalten die Erbpachtnehmerinnnen und Erbpachtnehmer (Privatpersonen) die Möglichkeit, das Grundstück, auf dem sie in einer selbst genutzten Immobilie wohnen, zu dem dann gültigen Marktpreis zu erwerben. Bei Abschluss des Erbpachtvertrages werden die Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmer explizit auf dieses Recht hingewiesen.

 

 

Begründung:

 

Immer wieder werden zwei Gründe angeführt, um Erbpacht aus städtischer Sicht zu rechtfertigen. Zum einen gibt sie der Gemeinde Gestaltungsmöglichkeiten, da die Grundstücke nicht veräußert werden, denn Boden ist schließlich in jeder Kommune eine endliche Ressource. Zum anderen entlastet es die Erbpachtnehmer angeblich finanziell. Doch es gibt auch Fakten, die gegen die Erbpacht sprechen.

 

1.     Fakt ist nämlich, dass es die Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmer nur am Anfang entlastet, da die aufzunehmende Kreditsumme niedriger ausfällt. Dies liegt daran, dass das Grundstück nicht erworben wird. Im Laufe der Jahrzehnte hat man jedoch durch den Erbpachtzins deutlich höhere Kosten, als man sie mit einem über einen Kredit finanziertes Grundstück gehabt hätte. In Zeiten explodierender Baukosten wäre dies für viele Familien nicht mehr zu stemmen.

2.     Der Zinssatz bei der kreditgebenden Bank verschlechtert sich, da Objekte auf Erbpachtgrundstücken aus Bankensicht schlechter zu bewerten sind. Dies ist eine weitere finanzielle Belastung für die Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmer.

3.     Möchte man Werte für seine Nachkommen schaffen, so steht die Erbpacht hier im Weg, da sie die Erben vor Herausforderungen stellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

 

 

gez. Alexander Schmidt

Sprecher im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität

 

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