Sachstandsbericht zum Neubaugebiet „Am Schützenplatz“

Anfrage zu den Sitzungen der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen

Die Entwicklung des Neubaugebietes „Am Schützenplatz“ (BP 668) wurde zugunsten anderer Projekte im Stadtgebiet lange vernachlässigt. Der Beginn der Vermarktung fällt nun leider auf das Ende einer langanhaltenden Niedrigzinsphase und in Zeiten großer Herausforderungen bei der Bauplanung für private Häuslebauer. Damit sind offenbar für die ersten Bauwilligen ihre Träume vom bezahlbaren Eigentum geplatzt, wie der Berichterstattung im RGA vom 05.04.2023 zu entnehmen ist („Eisernstein: viele Bauherren sagen ab“).

Anfrage

zu den Sitzungen der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen am 03.05. 2023 und am 09.08. 2023:

 

 

Sachstandsbericht zum Neubaugebiet „Am Schützenplatz“

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

 

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zu beantworten:

 

1.    Wie ist der Sachstand bei der Vermarktung des Neubaugebietes Am Schützenplatz? Wie viele Losgewinner haben das Angebot angenommen, einen Erbpachtvertrag mit der Stadtverwaltung abzuschließen und konnten die erforderliche Finanzierungsbestätigung bereits vorlegen?

2.    Wie viele Losgewinner haben das Angebot verbindlich ausgeschlagen?

3.    Führt die Verwaltung eine Statistik über die Gründe für das Abspringen der Losgewinner? Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich daraus?

4.    Wurde explizit die kürzlich durch den Rat beschlossene Neufassung der Erbpachtregelung als Absprunggrund genannt?

5.    Welche Kriterien hat die Verwaltung bei der Prüfung der vorgelegten Finanzierungszusagen zugrunde gelegt? Wurden diese nach der Grundstücksverlosung an die Losgewinner kommuniziert und wenn ja, wie? Wurden Finanzierungszusagen als nicht ausreichend zurückgewiesen, insbesondere weil die Akzeptanzkriterien im Vorfeld der Verlosung nicht kommuniziert wurden und Losgewinner sie nicht berücksichtigen konnten?

6.    Sind die vorhanden und/oder vorgesehenen Stromzuleitungen des Neubaugebietes ausreichend dimensioniert, um denkbare Lastspitzen durch den parallelen Betrieb mehrerer Luftwärmepumpen abzufangen, wenn z. B. keine ausreichende PV-Leistung erzielt werden kann (wetterbedingt oder weil in der Bauphase keine wirtschaftliche Installation einer PV-Anlage möglich ist bzw. keine PV-Anlagen verfügbar sind)?

Begründung

 

Die Entwicklung des Neubaugebietes „Am Schützenplatz“ (BP 668) wurde zugunsten anderer Projekte im Stadtgebiet lange vernachlässigt. Der Beginn der Vermarktung fällt nun leider auf das Ende einer langanhaltenden Niedrigzinsphase und in Zeiten großer Herausforderungen bei der Bauplanung für private Häuslebauer. Damit sind offenbar für die ersten Bauwilligen ihre Träume vom bezahlbaren Eigentum geplatzt, wie der Berichterstattung im RGA vom 05.04.2023 zu entnehmen ist („Eisernstein: viele Bauherren sagen ab“). Wohlgemerkt: die angestiegenen Bauzinsen und Baukosten sind nur vordergründig die Ursache für den Absprung von Losgewinnern, denen ein Baugrundstück zur Verfügung gestanden hätte. Hauptgrund ist jedoch die lahme Entwicklung – bei einer dem Bedarf angemessenen Entwicklungsgeschwindigkeit hätten die ersten Familien dem kommenden Frühling im Eigenheim „Am Schützenplatz“ entgegensehen können.

 

Für die CDU-Fraktion in der BV 4 kommt die Entwicklung daher leider nicht überraschend. Anstatt jedoch über die Medien informiert zu werden, hätten wir eine Information der Bezirksvertretung erwartet. Daher bitten wir nun auf diesem Weg um den aktuellen Sachstand.

 

Zu 1. bis 4.: Wir möchten nach dem Ablauf der ersten Frist wissen, wie viele Angebote zum Abschluss von Erbpachtverträgen wirksam angenommen wurden und welche Gründe für die offenbar erfolgten Angebotsausschlagungen im Detail vorliegen. Daraus könnten im besten Fall Verbesserungsansätze für künftige vergleichbare Projekte abgeleitet werden.

 

Zu 5.: Im Fragenteil des Termins zur Bauplatzverlosung am 18.01.2023 konnte die nachvollziehbare Frage nach der erforderlichen Höhe der Finanzierungszusage zu unserer Verwunderung nicht beantwortet werden. Daher möchten wir wissen, welche Kriterien die Verwaltung angewendet hat, um die Angemessenheit einer vorgelegten Finanzierungszusage zu beurteilen, insbesondere vor dem Hintergrund zuletzt in kurzer Zeit drastisch gestiegener Baukosten. Weiterhin möchten wir erfahren, ob, wann und wie die Losgewinner über die Kriterien informiert wurden.

 

Zu 6.: Wir greifen damit eine Bürgerfrage aus der letzten Einwohnerfragestunde in der Sitzung der BV 4 vom 29.03.2023 auf. Die durch die Bundesregierung forcierte Abschaffung fossiler Heiztechniken zur Verlangsamung des Klimawandels kann zu Lastspitzen im Stromnetz führen, wenn der Energiebedarf für den parallelen Betrieb von z. B. vielen Wärmepumpen – aus welchem Grund auch immer – nicht durch Photovoltaikanlagen gedeckt werden kann. Da die Vorgaben für das Neubaugebiet explizit Passivhäuser oder Häuser mit Luftwärmepumpe vorsehen, möchten wir wissen, ob im Interesse der Bauherren eine ausreichende Backup-Versorgung zum Heizen sichergestellt ist.

 

Da der erste Fristablauf gleichzeitig der Beginn der Folgefrist für Gespräche mit den Nachrückern ist, bitten wir um eine Fortschreibung der Antworten zu 1. bis 4. und Vorlage in der übernächsten Sitzung der BV sowie um Bekanntgabe der Antworten im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Sebastian Hahn

Sprecher der CDU-Fraktion in der BV 4

 

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