Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft
„Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist in weiten Teilen eine Glücks- und Erfolgsgeschichte. Sie ist ohne unser Grundgesetz nicht denkbar. Das Grundgesetz hat sich in der Praxis bewährt. „ Alle Krisen wie die Wirtschaftskrise der siebziger Jahre oder die Herausforderung durch den Terrorismus der RAF sind im Rahmen des Grundgesetzes zu lösen gewesen. Eine besondere Bewährungsprobe bildete der Weg zur deutschen Einheit nach der friedlichen Revolution in der DDR 1989/90. Es zeigte sich, dass die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ihre Leistungsfähigkeit so überzeugend unter Beweis gestellt hatte, dass der Bundestag und die jetzt demokratisch gewählte Volkskammer auf die Einberufung einer neuen verfassunggebenden Versammlung verzichteten und stattdessen die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat‘, schreibt Dr. Wolfgang Tischner von der Konrad-Adenauer-Stiftung. Wir halten das Grundgesetz in Ehren. Jeder interessierte Bürger kann sich ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle abholen“, so Nettekoven.