Kostenzuschuss für Wohnungen von ALG II-Empfängern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:
1. Wurde das Schlüssige Konzept für die Kosten der Unterkunft in Remscheid entsprechend angepasst?
2. Falls nicht: Aus welchen Gründen hält die Verwaltung eine Anpassung für nicht erforderlich?
3. Welche Auswirkungen hat bzw. hätte eine Anpassung auf den städtischen Haushalt?
Begründung:
Zuschüsse sollen die Bezieher von ALG II-Leistungen bei den Mietkosten entlasten. Da die Mietpreise fast überall steigen, steigt auch die finanzielle Belastung dieser Personengruppe. Wir möchten wissen, ob das Schlüssige Konzept für die Unterkunftskosten, welches die Obergrenzen der angemessenen Kosten der Unterkunft für die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen regelt, inzwischen entsprechend angepasst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Nettekoven gez. Tanja Kreimendahl
CDU-Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
Sprecherin im ASGW
gez. Mathias Heidtmann
Stv. Fraktionsvorsitzender