Warum wurde der am 24. September 2015 – also vor drei Jahren(!) – gefasste einstimmige Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts von der Verwaltungsspitze nicht umgesetzt?
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:
Warum ist dieser Beschluss drei Jahre später immer noch nicht umgesetzt worden?
Der Rat der Stadt Remscheid hat am 24. September 2015 einstimmig für einen Bürgerhaushalt votiert. Damals ist mit 49 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung beschlossen worden, „dass schon beim Doppelhaushalt 2017 / 2018 die Partizipation der Bürger der Stadt Remscheid bei Haushaltsfragen gewährleistet ist“.
Die CDU-Fraktion kann nicht nachvollziehen, dass beim Thema Bürgerhaushalt – wie bei anderen Themen auch (Revitalisierung der Innenstadt etc.) – in den letzten Jahren nichts passiert ist. Die CDU-Fraktion hatte zu den Sitzungen von Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat im September 2015 einen entsprechenden Antrag gestellt, der im Rat einstimmig verabschiedet wurde.
Jetzt steht bereits der Doppelhaushalt 2019 / 2020 an: Und was ist geschehen?
Die frühere Oberbürgermeisterin Beate Wilding (SPD) hatte schon in ihrem Wahlprogramm von 2004 einen Bürgerhaushalt versprochen. Die Remscheider Christdemokraten haben sich in ihrem Kommunalwahlprogramm von 2014 für einen Bürgerhaushalt stark gemacht, damit der Politik- und Politikerverdrossenheit entgegengewirkt und den Bürgern mehr Mitsprache gegeben werden kann. In unserem einstimmig verabschiedeten Antrag von 2015 haben wir ausdrücklich von einer ‚Bringschuld‘ der Verwaltung gesprochen.
Die Domain http://www.bürgerhaushalt-remscheid.de/ ist längst tot. Beim Sparpaket im Jahr 2010 konnten die Bürger wenigstens noch bei einer „Streichliste“ mitreden. Am 12. September 2015 hielt Henning Röser in der Bergischen Morgenpost fest: „Die Chancen stehen gut, dass die Bürger bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes (für 2017 / 2018; M. K.) der Stadt Remscheid mitreden dürfen.“ Nicht nur die SPD sei dem Antrag der CDU „gerne“ gefolgt.
Der frühere hauptamtliche Bürgermeister von Hilden, Horst Thiele (SPD), hat einmal gegenüber der Rheinischen Post von fünf Funktionen gesprochen, die ein Bürgermeister zu erfüllen habe. Zitat: „ Ist er (der Bürgermeister; die Verfasser) der Meinung, dass ein Ratsbeschluss gegen das Wohl der Stadt verstößt, hat das Stadtoberhaupt ein ‚Widerspruchrecht‘. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Der Rat muss sich dann erneut mit der Sache befassen. Beschlüsse, die das Recht verletzen, muss der Bürgermeister beanstanden. Sollte der Ratsbeschluss wiederholt werden, muss der Bürgermeister sich nicht an diesen Beschuss halten.“ https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/ein-buergermeister-hat-fuenf-funktionen-zu-erfuellen_aid-20390779 Der CDU-Fraktion ist nicht bekannt, dass der Oberbürgermeister damals ein Widerspruchsrecht gegen den Ratsbeschluss zur Einführung des Bürgerhaushalts in Remscheid eingelegt oder diesen beanstandet hat.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Nettekoven
CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Tanja Kreimendahl
Stv. Fraktionsvorsitzende
gez. Mathias Heidtmann
Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Markus Kötter
CDU-Ratsherr