Homeschooling-Zuschuss: 350 Euro für digitale Endgeräte im Distanzunterricht
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Weisung des Bundessozialministeriums an die Jobcenter, einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für den Distanzunterricht benötigt werden, in Remscheid umgesetzt wurde. Die Verwaltung legt dar, wie viele Anträge gestellt und wie viele bewilligt wurden. Des Weiteren erläutert die Verwaltung, wie sichergestellt wird, dass es nicht zu einem Doppelbezug von Tablets kommt (einige bedürftige Kinder haben ja bereits ein städtisches Gerät erhalten).
Damit Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf Grundsicherung angewiesen sind, während der Corona-Pandemie nicht ins Hintertreffen geraten, sind digitale Endgeräte für den Distanzunterricht unablässig. Das Bundessozialministerium hat daher die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für diesen Distanzunterricht notwendig sind. Die Kostenübernahme kommt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Betracht.
Digitaler Unterricht darf nicht von der technischen Ausstattung der Eltern oder deren Geldbeutel scheitern. Die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten ist eine praxistaugliche Lösung, um Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen.
Die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind zur Beantragung des Zuschusses alle leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) berechtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Alexander Schmidt
Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender und Sprecher im Ausschuss für Schule