Die Aufgaben des Ausschusses für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sind klar – Dafür brauchen wir keine Klausurtagung
Auch bei der Konstituierung des neuen Rates war der SPD dieser Ausschuss besonders wichtig. Eine Sozialdemokratin ist Vorsitzende des Gremiums. Daran ist überhaupt nichts auszusetzen. Was allerdings irritiert, sind die Inhalte der Mitteilungsvorlage (Drucksache 16/0865) über die ‚Durchführung einer Klausurtagung des GVA, Konzept und Finanzplan‘“, erläutert Tanja Kreimendahl, Sprecherin der CDU-Fraktion im GVA.
„Im Rahmen einer insgesamt rund 3.900 Euro teuren Klausurtagung – wovon rund 3.000 Euro für die Vorbereitung, Moderation etc. der Veranstaltung entfallen sollen – soll zunächst eine Einführung in das Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht stattfinden. Zum einen ist die Thematik des Ausschusses ja nicht gänzlich neu, weil der Ausschuss auch in der letzten Wahlperiode in Form eines regelmäßig tagenden Hauptausschusses stattgefunden hatte. Zum anderen könnte eine solche Einführung auch Bestandteil einer ganz normalen Ausschusssitzung sein. Was mich als Sprecherin der CDU-Fraktion im GVA aber befremdet, sind folgende Tagesordnungspunkte der Klausurtagung:
- Festlegung von Zielen für die Ausschussarbeit,
- Definition von Beratungsfeldern,
- Definition eines Katalogs von Beratungsgegenständen“,
so Kreimendahl.
„Unserer Auffassung nach kann es keine Gemeinschaftsaufgabe sein, die Ziele eines Ausschusses zu definieren. Diese Aufgabe muss jede Fraktion und Gruppe schon selbst für sich festlegen. Wir Christdemokraten haben dies gemacht, nehmen den Ausschuss wichtig und haben bis dato auch bereits drei Anträge für die Sitzung am 26. Mai gestellt. Und auch bei der Definition von Beratungsfeldern und Beratungsgegenständen – was auch immer der Unterscheid zwischen beiden sein mag – werden wir uns in kein vorgefertigtes Korsett pressen lassen. Die Aufgaben des Ausschusses sind klar umrissen: Es geht um Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. Wir Fraktionen und Gruppen müssen diese drei Worte mit Leben und Inhalten ausfüllen“, sagt die CDU-Politikerin.
„Ich verhehle nicht, dass wir die Ziele und Aufgaben des Ausschusses möglicherweise etwas weiter fassen als die Sozialdemokraten. In deren Kommunalwahlprogramm heißt es:
‚Wir schaffen einen Ratsausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter. Der Gleichstellungsausschuss dient dazu geschlechterspezifische Themen der Kommunalpolitik zu behandeln. Der Ausschuss entscheidet über Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen. Der Ausschuss für Gleichstellung wird in Angelegenheiten anderer Ausschüsse vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, wenn diese spezifischen Interessen von Frauen, berühren, dass die Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mit berücksichtigt werden kann.(…)Weitere Themen sind Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gleiche Verantwortung für Care Arbeit (Kinderbetreuung und Pflege älterer Angehöriger) von Frauen und Männern.‘
Diese Aufzählung scheint uns sehr auf die Rolle der Frauen bezogen zu sein. Uns geht es aber um viel mehr: Wir werden in dem Ausschuss auch darüber sprechen, wenn Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Nationalität oder Abstammung, ihrer religiösen Auffassungen etc. Diskriminierung erfahren. Und es wird uns auch um Männer gehen, die zum Beispiel Opfer von Gewalt werden“, so Tanja Kreimendahl.
„Der Ausschuss für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung braucht gute Anträge und Anfragen und eine zielorientierte Leitung. Was er meines Erachtens nicht braucht, ist ein Seminar darüber, was dieser Ausschuss überhaupt soll. Diese Fragen hätte man sich vor der Konstituierung dieses Gremiums stellen sollen. Wir haben das getan und uns entschieden, dass wir diesen wichtigen Ausschuss mit guten Inhalten zum Leben erwecken wollen“, sagt die GVA-Sprecherin.