Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.11.2022: Sammelanfrage zum „Wohngeld-Plus“ und zum „Bürgergeld“ – Auswirkungen auf die Stadt Remscheid
die CDU-Fraktion bittet Sie – in Ergänzung zur Drucksache 16/3250 - darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:
Zur Umsetzung der geplanten „Reformen“ zum 01.01.2023 vor Ort haben wir folgende Fragen:
I. Umsetzung der „WohngeldPlus“-Reform zum 01.01.2023 in der eigenen
Kommune
1. Wie viele Menschen leben in unserer Stadt, die Wohngeld zum
30.09.2022 beziehen? (Diese Frage wurde teilweise mit der Drucksache
16/3250 unter 2.1 Stellenplan auf Seite 5 beantwortet)
2. Um welche Personengruppen handelt es sich bei den
Wohngeldbeziehern zum 30.09.2022 (bitte aufschlüsseln nach:
weiblich/männlich; Rentnerinnen und Rentner; Alleinerziehende;
Geringverdiener; Familien mit 1, 2 oder mehr Kindern)?
3. Wird das zusätzlich benötigte Personal zum 01.01. 2023 zur Verfügung
stehen?
4. Wie viele Anträge kommen rein digital an? Wie hoch ist der persönliche
Beratungsbedarf bei Antragstellenden?
5. Das „Wohngeld“ stellt ein „Netz vor dem Netz“ dar: Sprich, wenn
Menschen keinen Anspruch auf das WohngeldPlus haben, können sie
ihre Ansprüche auf das Bürgergeld prüfen lassen. Wie soll mit diesem
deutlichen Anstieg von Beratungsfällen zwischen Wohngeldstelle und
Job-Center umgegangen werden?
6. Sollen in der Wohngeldstelle digital Termine vergeben werden, damit
Menschen sich besser darauf einstellen können oder gilt „first-come -
first-serve“ und Menschen müssen ggf. die Wohngeldstelle verlassen
und sich am nächsten Tag wieder in die Schlange stellen?
7. Wie soll das mit den Abschlagszahlungen laufen? De facto müssen die
Mitarbeiter in den Behörden die Fälle dann ja doppelt anfassen.
II. Umsetzung des Bürgergeldes vor Ort
1. Ist das örtlich zuständige Job-Center auf das Bürgergeld personell
vorbereitet?
2. Wie soll der Ablauf zwischen Wohngeldstellen und Job-Center sein?
3. Wie soll vermieden werden, dass Menschen sowohl das WohngeldPlus
als auch das Bürgergeld erhalten? Gibt es hier einen regelmäßigen
Datenaustausch? Wird Geld bei Doppelzahlungen zurückzufordern sein?
III. Gegenfinanzierung der Entlastungspakete über die Kommunen
1. Hat unsere Stadt die Entlastungspakete der Bundesregierung
mitfinanziert?
2. Wenn ja: Wie viel Geld war für die Entlastungspakete I und II durch
unsere Stadt gegenzufinanzieren (Kinderbonus ab 01.01.2022 und
Energiepreispauschale)? Wie hoch sich sind die Ausfälle bei den
Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer in diesem Jahr?
3. Wie stellen sich die prognostizierten Mindererträge für 2023 ff. dar?
4. Wie wird der personelle Mehraufwand zur Umsetzung der Wohngeld-
Plus-Reform gegenüber unserer Kommune ausgeglichen?
Begründung:
Insbesondere die Einführung des „WohngeldPlus“ sowie die gleichzeitige Einführung des Bürgergeldes stellen die bearbeitenden Stellen vor Ort vor nahezu unlösbare Probleme.
Gegenfinanzierungen der Entlastungspakete I und II erfolgen auch über die Kommunen. Derzeit noch unklar ist die Gegenfinanzierung des Entlastungspaketes III (MPK am 2. November 2022).
Da das „WohngeldPlus“ und das „Bürgergeld“ bereits in Kürze auch in unserer Stadt eingeführt werden sollen, bitten wir die Verwaltung, unsere Anfrage zur Ratssitzung am 17.11.2022 zu beantworten. Wir bitten die Verwaltung ebenfalls darum, die entsprechende Mitteilungsvorlage auch den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege sowie des Seniorenbeirats zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender