Beschulung von Flüchtlingskindern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:
Wie bereitet sich Remscheid auf die zu erwartende steigende Zahl von schulpflichtigen Flüchtlingskindern vor?
Begründung:
Basierend auf unterschiedlichen Konflikten ist von einem deutlichen Anstieg der Zahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder in Remscheid auszugehen. Laut Schulgesetz NRW - SchulG § 34 Abs. 6 besteht die Schulpflicht für „Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist". Ausreisepflichtige ausländische Kinder sind bis zur „Erfüllung der Ausreisepflicht" schulpflichtig. Wie lange sich der Aufenthalt der Flüchtlingsfamilien in Deutschland gestaltet, lässt sich nicht vorhersagen. Umso wichtiger ist es daher sicherzustellen, dass wir alles dafür tun, dass sämtliche Flüchtlingskinder ihrer Schulpflicht nachkommen. Neben Bildungsaspekten ist dies auch vor dem Hintergrund des Umgangs mit Gleichaltrigen, entwicklungspsychologischen Faktoren und der Integration von herausragender Bedeutung.
Mit freundlichem Grüßen
Jens Nettekoven, Alexander Schmidt
CDU-Fraktionsvorsitzender, Schulpolitischer Sprecher