CDU Remscheid - Partei und Fraktion

Beschulung von Flüchtlingskindern

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule am 19. November 2014: Beschulung von Flüchtlingskindern
Schulpolitischer SprecherSchulpolitischer Sprecher

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

Wie bereitet sich Remscheid auf die zu erwartende steigende Zahl von schulpflichtigen Flüchtlingskindern vor?

Begründung:

Basierend auf unterschiedlichen Konflikten ist von einem deutlichen Anstieg der Zahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder in Remscheid auszugehen. Laut Schulgesetz NRW - SchulG § 34 Abs. 6 besteht die Schulpflicht für „Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist". Ausreisepflichtige ausländische Kinder sind bis zur „Erfüllung der Ausreisepflicht" schulpflichtig. Wie lange sich der Aufenthalt der Flüchtlingsfamilien in Deutschland gestaltet, lässt sich nicht vorhersagen. Umso wichtiger ist es daher sicherzustellen, dass wir alles dafür tun, dass sämtliche Flüchtlingskinder ihrer Schulpflicht nachkommen. Neben Bildungsaspekten ist dies auch vor dem Hintergrund des Umgangs mit Gleichaltrigen, entwicklungspsychologischen Faktoren und der Integration von herausragender Bedeutung.

  

Mit freundlichem Grüßen

  

Jens Nettekoven,  Alexander Schmidt

CDU-Fraktionsvorsitzender, Schulpolitischer Sprecher