Haushaltsbegleitbeschluss
Antrag zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss und des Rates am 27.11.2014: Haushaltsbegleitbeschluss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,die Fraktionen/Gruppen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und W.i.R. bitten Sie, folgende Anträge auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss und des Rates am 27.11.2014 stellen zu lassen
Der Rat möge beschließen:
Schulsozialarbeit
Der Rat beschließt, die Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Remscheid mit den Trägern Kompass e.V. und Verlässliche e.V. für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 fortzusetzen.
Im Haushalt werden hierfür Mittel in Höhe von jährlich € 400.000,00 eingeplant.
Land und Bund werden aufgefordert, für eine dauerhafte Finanzierung dieser sozialpolitischen Maßnahmen Sorge zu tragen, ohne die Kommunen damit weiterhin zu belasten.
Die Verwaltung legt bis zum Ende des 1. Quartals 2015 ein Konzept zur inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der Schulsozialarbeit vor. Beginnend im Jahr 2015 erfolgt eine jährliche Evaluation.
OGS
Der Rat beschließt die Erhöhung des Ansatzes für die Offenen Ganztagsgrundschulen um 170.000 Euro.
Grundsteuer B
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B wird von 200 v.H. auf 190 v.H. gesenkt.
Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
Die Verwaltung berichtet dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen über Ausrichtung, Vorgehensweise sowie Strukturierung des bisherigen Prozesses der Einführung einer flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung, insbesondere über die Ergebnisse in den Pilotbereichen, sowie über die Konzeption zur Fortführung dieses Prozesses.
Bericht über Ergebnisse der Prüfaufträge
Die Verwaltung berichtet dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss in der Sitzung am 5. Februar 2015 über die ausstehenden Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Maßnahmenplan zum Schuldenabbau (Haushaltssicherungskonzept 2010).
Personal
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen mit dem Ziel, Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Arbeitsplatzkosten, Gemeinkosten) zu reduzieren, umzusetzen:
a. Frei werdende Stellen werden frühestens nach Ablauf von sechs Monaten wieder besetzt (Wiederbesetzungssperre). Über Ausnahmen entscheidet der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss.
b. Für die Beförderung von Beamtinnen und Beamten gilt entsprechend der gegenwärtigen Praxis eine Sperrfrist (Beförderungssperre). Frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit können Beamtinnen und Beamte befördert werden. Berufungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe werden nicht als Beförderung behandelt.
c. Anträge auf Altersteilzeit werden genehmigt, um die Altersfluktuation zu beschleunigen. Beschäftigte, die vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente abschlagfrei in den Ruhestand wechseln können, werden bei einer entsprechenden Entscheidung unterstützt.
Die weitere Minimierung des Personalaufwands durch Reduzierung der Rückstellungen für Urlaub und Zeitguthaben sowie zeitliche Verschiebung von Stellenwiederbesetzungen wird in den Jahren 2015 bis 2017 um jeweils 100.000 Euro erhöht. D.h. im Jahr 2015 von 500.000 auf 600.000 Euro und in den Jahren 2016 und 2017 auf jeweils 100.000 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen über die Maßnahmen zur Personalentwicklung - beispielsweise Fort- und Weiterbildung sowie betriebliche Gesundheitsförderung - zu berichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle weiterer notwendiger Aufhebungen von kw7-Stellenplanvermerken spätestens im 4. Quartal 2015 eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Beratung der Beschlussfassung einzubringen, jedoch maximal im Umfang von 16 Prozent des Gesamtvolumens der Stellen (371) der Altersfluktuation 2010-2020.
Kürzung der Fraktions- und Gruppenzuwendungen
Der Rat beschließt die Kürzung der Fraktions- und Gruppenzuwendungen um 5 Prozent für die Jahre 2015 bis 2016. Die Verwaltung legt bis zum Dezember 2014 eine diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung vor.
Erhöhung der Vergnügungssteuer
Der Rat beschließt die Erhöhung der Vergnügungssteuer um weitere 0,5 Prozentpunkte. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 11. Dezember 2014 einen diesbezüglichen Vorschlag für die Änderung der Satzung vorzulegen.
gez.
Jens-Peter Nettekoven Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender Vorsitzender Ratsgruppe
Sven Wolf Waltraud Bodenstedt
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende Ratsgruppe
Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin