Anfrage zur Sitzung des Seniorenrats am 25.10.2023 und zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 25.10.2023:
Rückwirkende Zahlungen und Erhöhung des Entgelts der Bewohnerinnen und Bewohner für betriebsnotwendige Investitionskosten in der Stockder-Stiftung und im Haus Lennep
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrte Frau Seniorenratsvorsitzende Michel,
sehr geehrter Herr Kucharczyk,
Rückwirkende Zahlungsaufforderungen sind ein Ärgernis und stürzen die Betroffenen oft in existenzielle Krisen. Menschen in Pflegeeinrichtungen können sich gegen solche Forderungen kaum wehren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir und bitten um Beantwortung folgender Anfrage, sowie um Aufnahme in die Tagesordnung der beiden oben genannten Sitzungen:
Begründung:
ieser Tage sind an die Bewohnerinnen und Bewohner der Stockder-Stiftung sowie an die Hinterbliebenen inzwischen verstorbener Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Schreiben mit dem Betreff „Information und Ankündigung gemäß § 9 Abs. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)“ verschickt worden. Diese beinhalten eine Erhöhung des Entgelts für betriebsnotwendige Investitionskosten (§ 82 Abs. 3 SGB XI) zum 01.01.2019, zum 01.07.2021 sowie zum 01.01.2023. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die Hinterbliebenen des Hauses Lennep haben unseren Informationen nach solche Schreiben erhalten. Die Bewohner und Bewohnerinnen sowie die Hinterbliebenen haben zuerst eine Ankündigung mit der Auflistung der einzelnen Erhöhungen und kurz danach (ca. 2 bis 3 Tage später) für die jeweiligen Jahre 2019 bis 2023 gesonderte Rechnungen erhalten.
Diese für den Laien auf den ersten Blick möglicherweise nicht völlig verständlichen Schreiben haben es in sich. Denn diese Schreiben beinhalten rückwirkend finanzielle Nachforderungen für die Jahre 2019 bis 2023, die sich teilweise bei mehreren Tausend Euro belaufen könnten. Unseren Informationen nach sind diese Zahlungen sofort zu leisten. Selbstzahler können in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wenn das Vermögen für die Nachzahlungen, die im Einzelfall durchaus an die 4.000 Euro ausmachen können, nicht ausreicht. Es kann zu einem Abgreifen des Schonvermögens (10.000 Euro pro Person) kommen, oder der Sozialhilfefall kann eintreten. Das Sozialamt bewilligt rückwirkend aber keine Sozialhilfe.
Die Stadt Remscheid dürfte von diesen Vorkommnissen als Mitgesellschafterin Kenntnis haben. Aus diesem Grund bitten wir um Beantwortung der oben gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jutta Wilke
Zweite stv. Vorsitzende des Seniorenrats
Sprecherin der Senioren Union im Seniorenrat
gez. Dietmar Volk
Sprecher der CDU-Fraktion im ASGWP