Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 25.01.2024:
Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts – Welche konkreten kommunalen Auswirkungen hat die Reform auf unser Ausländeramt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:
Der Bundestag hat eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Einbürgerungen sollen künftig schneller möglich sein. Die Ampel-Fraktionen hatten für die Reform gestimmt, CDU/CSU dagegen. „Fakt ist: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ wird sich die Zahl der Einbürgerungen, die gegenwärtig bei etwa 100.000 pro Jahr stagniert, erheblich erhöhen. Dadurch kommt auf die ohnehin schon überlasteten Ausländerbehörden mehr Arbeit zu“, schreibt das Medienportal „The Pioneer“.
1. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Stadtspitze auf die
Ausländerbehörde der Stadt Remscheid und die dort tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
2. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich im April dieses Jahres in
Kraft treten. Wie bereitet sich die Stadt Remscheid hierauf vor?
3. Laut tagesschau.de leben derzeit etwa zwölf Millionen Menschen mit
ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Von diesen halten
sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 5,3 Millionen
seit mindestens zehn Jahren in der Bundesrepublik auf. Derzeit können
Menschen aus dem Ausland den deutschen Pass nach frühestens acht
Jahren in Deutschland erhalten. Die Zeitspanne soll auf fünf Jahre
verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen" soll eine
Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Wie
sehen die entsprechenden Zahlen in Remscheid aus? Gibt es eine
Prognose, mit wie vielen zusätzlichen Anträgen auf den Erhalt der
deutschen Staatsbürgerschaft die Verwaltung in den nächsten Monaten
rechnet?
4. Mehr Anträge bedeutet zugleich mehr Arbeit für das Ausländeramt und
seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Reicht das vorhandene Personal
aus, um die zusätzlichen Anträge auf Erhalt der deutschen
Staatsbürgerschaft zu bearbeiten?
5. Wie lange dauert zurzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei den
entsprechenden Anträgen?
6. Dürfte sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Zukunft erhöhen?
Wenn ja: Um wie viel?
7. Plant die Verwaltungsspitze, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Ausländerbehörde aufzustocken? Wenn nein: Warum nicht? Wenn
ja: Um wie viele Stellen?
8. Grundsätzlich gilt: Wer bestellt, bezahlt auch. Leider ist dies oft nicht der
Fall, wenn der Bund neue Gesetze verabschiedet, für deren finanzielle
und sonstige Folgen dann die Kommunen haften. Wie sieht es in
diesem Fall aus? Wird der Bund den wahrscheinlichen, deutlichen
Mehraufwand in den Kommunen zumindest finanziell kompensieren?
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: In welcher Höhe?
Begründung:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausländeramt arbeiten schon jetzt bisweilen an der Belastungsgrenze. Die Zuwanderung aus der Ukraine führte zu einem deutlich erhöhten Arbeitspensum. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen ihre komplexen Aufgaben – trotz schwieriger Bedingungen wie zum Beispiel der mangelhaften Digitalisierung – in hervorragender Art und Weise.
Wir wollen diese Anfrage nicht dazu nutzen, um über das Für und Wider des reformierten Staatsangehörigkeitsrechts zu diskutieren. Die Würfel sind gefallen. Die Entscheidung ist im Bund getroffen worden. Wir möchten diese Anfrage nutzen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Ausländeramts unseren tief empfundenen Dank für ihren oft nicht einfachen Dienst an unserem Gemeinwesen auszusprechen.
In Zukunft dürfte auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr Arbeit zukommen. Die Fluchtbewegungen hin nach Deutschland und damit auch nach Remscheid steigen unaufhörlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich an uns gewandt und gesagt, dass die Arbeitsbelastung bereits jetzt enorm sei. Sie gehen davon aus, dass die von den Ampel-Fraktionen beschlossene Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts die Arbeit noch einmal deutlich zunehmen dürfte.
Wir dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramts nicht allein lassen. Aus diesem Grund stellen wir diese Anfrage und möchten auch vom Oberbürgermeister wissen, wie er die derzeitige Personalsituation in unserem Ausländeramt beurteilt und welche konkreten Maßnahmen er empfiehlt, damit unsere Ausländerbehörde arbeitsfähig bleibt und die Menschen, die dort arbeiten, nicht überfordert und ggf. dadurch gesundheitlich geschädigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender