Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 27.08.2024, zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 29.08.2024 sowie zur Sitzung des Ausschusses für W
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Kreimendahl,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zu beantworten:
1. Ist der Verwaltung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt,
wonach der Halter eines Autos „nicht automatisch der Täter“ ist, „wenn
mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden“? https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-staerkt-rechte-von-pkw-haltern-100.html
2. Welche konkreten Folgen hat dieses Urteil für Remscheid?
3. Kann die Stadt Remscheid nach diesem Urteil, dass nach Einschätzung
des Deutschlandfunks die „Rechte von PKW-Haltern“ stärkt, noch
rechtssicher Parkverstöße ahnden?
4. Was könnte die Umsetzung des Urteils für die Haushaltslage in
Remscheid bedeuten, da entsprechende Einnahmen, die aus
Strafzetteln resultieren, ja bereits im Haushalt eingepreist sind?
5. Welche Auswirkungen hat das Urteil auf das Vorhaben der Verwaltung,
das Anwohnerparken in Remscheid sechsfach zu verteuern?
Begründung:
Wie der Deutschlandfunk berichtet, hat sich das Bundesverfassungsgericht mit einem 30-Euro-Bußgeld für einen Parkverstoß beschäftigt und ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg als verfassungswidrig aufgehoben.
„Im konkreten Fall hatte ein Mann in Siegburg bei Köln wegen eines Parkverstoßes ein 30-Euro-Bußgeld zahlen sollen. Dagegen hatte er sich vergeblich vor dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln gewehrt. Erst die Richter in Karlsruhe, wo er Verfassungsbeschwerde einreichte, sprangen ihm zur Seite und hoben seine Verurteilung als verfassungswidrig auf. Es liege ein Verstoß gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes vor“, so der Sender.
Und weiter: „Ein Wagen parkte mit Parkscheibe länger als erlaubt auf einem Parkplatz in Siegburg. Die Parkscheibe war auf eine Ankunftszeit von 14.30 Uhr gestellt, um 17.35 Uhr stand der Wagen immer noch dort. Zur Frage, wer den Wagen dort abgestellt hat, schwieg der Halter. Dennoch wurde er zur Zahlung des Bußgelds verurteilt.
Das Gericht habe sich zwar das Foto des Autos angeschaut, eine weitere Beweisaufnahme habe aber nicht stattgefunden, rügten die Verfassungsrichter. Das angegriffene Urteil enthalte keinerlei Ansätze sachgerechter Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft. Bei Fehlen jedes weiteren Beweises dürfe aber nicht auf die Täterschaft des Halters geschlossen werden.
‚Auch bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip‘, sagte der Verkehrsrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Demuth in Düsseldorf. Das Schweigen des Beschuldigten dürfe nicht gegen ihn gewertet werden. Insofern sei die Entscheidung eine Stärkung des Prinzips der Unschuldsvermutung. Das Amtsgerichtsurteil sei aber eher die Ausnahme als die Regel, sagte Demuth. Normalerweise würden Verfahren bei der Beweislage eingestellt.“
(Az.: 2 BvR 1457/23)
Etwas reißerischer als der Deutschlandfunk schreibt die BILD-Zeitung von einer „Knöllchen-Revolution für alle Autofahrer“. „Müssen Falschparker bald nur noch blechen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden?“, fragt die Boulevardzeitung.
Man mag zu dem Vorgang und zu dem Urteil stehen wie man will. Das ist hier nicht das Thema. Unserer Auffassung nach aber könnte das Urteil gravierende Auswirkungen auf Remscheid haben, nicht zuletzt auch auf den städtischen Haushalt. Daher sollten sich die zuständigen Fachausschüsse so rasch wie möglich damit beschäftigen. Aus diesen Gründen bitten wir um eine rechtliche und politische Einschätzung der Auswirkungen dieses Urteils unseres höchsten Gerichts für Remscheid.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Fabian Knott
Sprecher der CDU-Fraktion im BOS
gez. Alexander Schmidt
Sprecher der CDU-Fraktion im WuM