Kommunalpolitik darf sich nicht verzetteln – CDU-Fraktion fasst Grundsatzbeschluss zu allgemein-politischen Resolutionen
Dies bedeutet, dass wir uns als Kommunalparlament auf das Wesentliche beschränken sollten. Wir dürfen uns nicht verzetteln.
Am 09. Februar haben wir in unserer Fraktion hierüber diskutiert. Wir kamen zu dem einstimmigen Beschluss, dass unsere Fraktion zur Ratssitzung am 19. Februar den Antrag stellen wird, dass die Fraktionen und Gruppen in unserem Rat für die Dauer dieser Wahlperiode grundsätzlich auf das Erstellen und Verabschieden von Resolutionen und allgemein-politischen Anträgen verzichten mögen, die keinen direkten kommunalen Bezug aufweisen und somit nicht als ortsgebunden zu betrachten sind“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Nettekoven.
„Dies wird unsere grundsätzliche Linie für die nächsten Jahre sein. Leider können wir von Remscheid aus nicht die Welt retten. In der Vergangenheit haben wir unzählige Resolutionen und Anträge auf den Weg gebracht, die personelle und finanzielle Ressourcen in Politik und Verwaltung gebunden haben, letztlich aber keinen Effekt hatten. Wir machen aber keine Politik für die Galerie, sondern für die Menschen in dieser Stadt. Dafür sind wir alle gewählt worden“, so der CDU-Fraktionschef.
Nettekoven verweist darauf, dass es überdies andere, geeignetere Personen und Institutionen gibt, um allgemein-politische Anliegen überörtlich zu artikulieren (Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete, kommunale Spitzenverbände etc.). So wisse man die Anliegen Remscheids zum Beispiel beim Städtetag NRW in guten Händen.
„Unsere Fraktion wird sich für die Dauer dieser Wahlperiode bei solchen allgemein-politischen Resolutionen und Anträgen generell enthalten, ungeachtet ihres Inhalts, der im Einzelfall ja durchaus als positiv oder unterstützenswert erscheinen mag.“
Zur Frage der Zuständigkeit der Räte und Kreistage in puncto Freihandelsabkommen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales (NRW) am 11.12.2014 festgestellt:
„Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 GO für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Seine Zuständigkeit ist begrenzt auf alle Angelegenheiten örtlicher Gemeinschaft und findet seine Grenzen dort, wo die Zuständigkeit bei einer anderen staatlichen Ebene wie dem Land, dem Bund bzw. der Europäischen Union liegt.“
„Mit dem einstimmigen Beschluss, den unsere Fraktion gefasst hat und mit dem Antrag, den wir zur Ratssitzung am 19. Februar stellen werden, folgen wir der Auffassung des Ministeriums“, so Nettekoven.