Aktuelle Parkregelung im Albert-Tillmanns-Weg dauerhaft beibehalten
Antrag
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen am 27. November 2024:
Aktuelle Parkregelung im Albert-Tillmanns-Weg dauerhaft beibehalten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das aktuelle absolute Halteverbot im Albert-Tillmanns-Weg zwischen Hans-Böckler-Straße und Tulpenweg (Südseite, entlang des JVA-Geländes) dauerhaft einzurichten.
Begründung
Das rücksichtslose Verhalten zahlreicher Fahrzeugführer beim Parken im Albert-Tillmanns-Weg war wiederholt Thema in der BV 4 – Lüttringhausen. Trotz zahlreicher Hinweise in diversen BV-Sitzungen und Eingaben an den Kommunalen Ordnungsdienst konnte keine Besserung der Situation erzielt werden. Es wurde unablässig an Engstellen und in Kurvenbereichen geparkt. Dadurch war eine unbehinderte Einsicht in den fließenden Verkehr und folglich ein sicherer Begegnungsverkehr nicht möglich. Im Bedarfsfall wäre die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst behindert worden, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.
Seit August ist der fragliche Straßenabschnitt zwischen Hans-Böckler-Straße und Tulpenweg nun mit einem temporären absoluten Halteverbot ausgeschildert, weil während der Großbaustelle für den künftigen Kreisverkehr Eisernstein ein Großteil der Lüttring–hausen anfahrenden Buslinien umleitungshalber hierher geführt wird. Die im Vorfeld befürchtete Konsequenz, ein Anstieg des Parkdrucks in den angrenzenden Stich- und Nebenstraßen, ist ausgeblieben. Auch hat sich die gefahrene Geschwindigkeit durch die neue Parksituation nicht nachteilig entwickelt. Knapp acht Wochen nach Einrichtung hat die aktuelle Sachlage also zu einer durchgängig verbesserten Verkehrssituation geführt. Das in Drs. 16/4510 ausgeführte fehlende „zwingende Gebot für die Anordnung weiterer verkehrsregelnder Maßnahmen“ wird damit anschaulich widerlegt, weil es mit Verkehrszeichen gefahrloser ist als ohne.
Daher beantragen wir die dauerhafte Einrichtung des absoluten Halteverbotes auch nach Entfall der Voraussetzungen für das aktuelle, temporäre absolute Halteverbot. Sollte die Einrichtung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie der gleiche Effekt – die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs erhöhen – mit zulässigen Mitteln erreicht werden kann und eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sebastian Hahn
Sprecher der CDU-Fraktion in der BV 4