Anfrage zur Sitzung des Rates am 26.06.2025: Fragen zur überörtlichen Prüfung der GPA NRW 2023-2025
Anfrage
zur Sitzung des Rates am 26.06.2025:
Fragen zur überörtlichen Prüfung der GPA NRW 2023-2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:
Mit der DS 16/7613 hat die Verwaltung der Politik den Gesamtbericht und die Stellungnahmen der Remscheider Stadtverwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen der einzelnen Teilberichte vorgelegt. Hieraus ergeben sich für die CDU-Fraktion folgende, weiterführende Fragen:
Teilbericht Finanzen (1)
Zu F1)
Bei der Bewertung und Genehmigung von Investitionen im städtischen Haushalt spielen die Wertgrenzen eine wichtige Rolle. Dabei bleibt jedoch häufig unberücksichtigt, dass auch kleinere Investitionen unterhalb dieser Schwelle langfristige Folgekosten nach sich ziehen können – beispielsweise für Wartung, Betrieb, Instandhaltung oder spätere Ersatzbeschaffung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit werden derzeit Folgekosten bei Investitionen unterhalb der geltenden Wertgrenze systematisch erfasst und berücksichtigt?
2. Welche Verfahren oder Kriterien wendet die Verwaltung an, um die Folgekosten bei solchen Investitionen abzuschätzen oder zu dokumentieren?
3. Ist aus Sicht der Verwaltung vorgesehen, die Haushaltsplanung künftig so anzupassen, dass auch bei kleineren Investitionen die langfristigen Kosten transparent gemacht werden?
4. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, eine standardisierte Folgekostenbetrachtung – zum Beispiel über eine Checkliste oder ein vereinfachtes Verfahren – verbindlich einzuführen?
5. Welche Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen sind der Verwaltung bekannt, bei denen Folgekosten systematisch auch unterhalb der Wertgrenze erfasst werden?
Zu F2)
Nach § 17 Abs. 1 GemHVO NRW sind im Haushaltsplan nur solche investiven Auszahlungen zu veranschlagen, die im jeweiligen Planungszeitraum voraussichtlich auch geleistet werden. Dennoch zeigt sich in der Haushaltsrealität der vergangenen Jahre, dass immer wieder erhebliche Mittel – insbesondere im investiven Bereich – veranschlagt, aber im Haushaltsvollzug nicht umgesetzt werden. Dies führt zu verzerrten Planansätzen, reduziert die Aussagekraft des Haushaltsplans und bindet ggf. unnötig Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kriterien legt die Stadtverwaltung aktuell bei der Veranschlagung investiver Auszahlungen zugrunde, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Planungszeitraum realistisch umsetzbar sind?
2. Wie hoch war in den vergangenen drei Haushaltsjahren jeweils der Anteil nicht abgeflossener investiver Auszahlungen im Verhältnis zu den ursprünglich veranschlagten Mitteln?
3. Welche Hauptgründe nennt die Verwaltung für nicht realisierte Investitionen (z. B. fehlende Planungsressourcen, Vergabeverzögerungen, Genehmigungsverfahren etc.)?
4. Gibt es seitens der Kämmerei oder der Fachämter Instrumente oder Verfahren zur verbesserten Prognosefähigkeit bei der Investitionsplanung?
5. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um künftig zu einer realistischeren und verlässlicheren Veranschlagung investiver Auszahlungen zu gelangen?
Zu F3)
Eine transparente und verlässliche Haushalts- und Finanzsteuerung erfordert eine regelmäßige, umfassende Berichterstattung über die wesentlichen finanziellen Entwicklungen der Stadt. Zwar wird bereits eine periodische Haushaltsberichterstattung vorgelegt, doch erscheinen wesentliche Elemente wie das Kreditportfolio, bestehende Investitionskredite und gegebenenfalls eingesetzte Derivate bislang nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Informationen zum Kreditportfolio der Stadt Remscheid (z. B. Kreditvolumen, Zinsbindungen, Laufzeiten, Tilgungsstruktur) werden derzeit regelmäßig in der Haushaltsberichterstattung veröffentlicht?
2. Warum sind Investitionskredite bislang nicht systematisch in die quartalsweise Haushaltsberichterstattung integriert?
3. Setzt die Stadt aktuell Derivate (z. B. Zinssicherungsinstrumente) ein? Falls ja, wie erfolgt hier die Berichterstattung gegenüber dem Rat bzw. den Ausschüssen?
4. Plant die Verwaltung, künftig regelmäßig – z. B. im Rahmen der Quartalsberichte – auch zentrale Entwicklungen im städtischen Kreditportfolio sowie ggf. bei Derivaten darzustellen?
5. Wie ließe sich aus Sicht der Verwaltung die Berichterstattung so erweitern, dass sie auch für politische Gremien und die Öffentlichkeit verständlich, übersichtlich und entscheidungsrelevant bleibt?
Zu F4)
Eine effiziente und rechtssichere Vergabepraxis setzt klare und verbindliche Regelungen voraus. Die bestehenden Dienstanweisungen zur Auftragsvergabe stellen hierfür den zentralen Rahmen dar. Aus Sicht unserer Fraktion bestehen jedoch bei wesentlichen Verfahrensschritten noch Regelungslücken, insbesondere in Bezug auf:
· die transparente Angebotsauswahl,
· die Informationspflichten über die Angebotsinhalte (z. B. Kriterienerfüllung, Wirtschaftlichkeit),
· die Dokumentation der Vergabeentscheidung,
· die Terminplanung im Verfahren sowie
· die systematische Fristenkontrolle (z. B. bei Angebotsabgaben, Bindefristen, Zuschlagsfristen).
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Regelungen enthält die derzeit gültige Dienstanweisung der Stadt Remscheid zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu Angebotsauswahl, Angebotsbewertung und Dokumentation?
2. Wie wird derzeit sichergestellt, dass Terminplanung, Fristenmanagement und Verfahrenslauf dokumentiert und eingehalten werden?
3. Ist aus Sicht der Verwaltung vorgesehen, die bestehende Dienstanweisung um die o. g. Punkte zu ergänzen bzw. zu überarbeiten?
4. Welche Empfehlungen oder rechtlichen Hinweise liegen der Stadt hinsichtlich interner Kontrollen und Nachvollziehbarkeit von Vergabeentscheidungen vor (z. B. durch Rechnungsprüfung oder externe Prüfungen)?
5. Wie wird gewährleistet, dass alle relevanten Akteure innerhalb der Verwaltung über aktuelle Vorgaben zur Vergabe regelmäßig informiert und geschult werden?
Teilbericht Mobilitätsmanagement (2)
Zu E 1.1)
Die Stadt Remscheid trägt als öffentliche Arbeitgeberin eine besondere Verantwortung, mit gutem Beispiel beim Klimaschutz und bei der umweltfreundlichen Mobilität voranzugehen. Ein modernes und ganzheitliches betriebliches Mobilitätsmanagement kann dazu beitragen, Verkehrsaufkommen und Emissionen zu reduzieren, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen und die Vorbildfunktion der Stadt gegenüber Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Plant die Stadt Remscheid den Aufbau eines ganzheitlichen betrieblichen Mobilitätsmanagements? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?
2. Gibt es bereits eine Bestandsaufnahme oder Analyse des derzeitigen Mobilitätsverhaltens der städtischen Beschäftigten (z. B. Modal Split, Pendelverhalten, Dienstfahrten, Fuhrparknutzung)?
3. Sind Fördermittel von Bund oder Land für die Entwicklung und Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätskonzepts geprüft oder beantragt worden (z. B. über die „mobil gewinnt“-Initiative oder NRW-Programme)?
4. Welche konkreten Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung kurzfristig realisierbar – z. B. Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur, Anreize zur ÖPNV-Nutzung, Optimierung von Dienstwegen oder Fuhrparkumstellung?
5. Wie bewertet die Verwaltung die Rolle des betrieblichen Mobilitätsmanagements im Rahmen ihrer kommunalen Klimaschutzstrategie bzw. der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung?
Zu E 1.2)
Ein betriebliches Mobilitätsmanagement entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn es strategisch gesteuert, systematisch beobachtet und regelmäßig weiterentwickelt wird. Hierzu ist es notwendig, auf Grundlage eines entsprechenden Strategiekonzepts ein geeignetes Controlling- und Berichtswesen einzuführen. Ziel sollte es sein, klare Zielwerte und Indikatoren zu definieren, deren Entwicklung regelmäßig zu erfassen und bei Bedarf frühzeitig steuernd einzugreifen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist im Rahmen eines zukünftigen betrieblichen Mobilitätsmanagements vorgesehen, ein strukturiertes Controlling- und unterjähriges Berichtswesen zu etablieren?
2. Welche Indikatoren oder Zielgrößen (z. B. CO₂-Einsparung, Anteil umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Reduzierung von Dienstfahrten mit dem Pkw) hält die Verwaltung für geeignet, um den Erfolg des Mobilitätsmanagements messbar zu machen?
3. Wie häufig sollen Berichte zur Umsetzung und Zielerreichung erstellt und den politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?
4. Welche organisatorischen Voraussetzungen müssten innerhalb der Verwaltung geschaffen werden, um ein solches Controlling dauerhaft umzusetzen (z. B. Zuständigkeiten, IT-Systeme, Personal)?
5. Ist geplant, bei erheblichen Zielabweichungen konkrete Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen bzw. Anpassungen im Maßnahmenkatalog vorzunehmen?
Zu E 1.3)
Ein wirksames betriebliches Mobilitätsmanagement erfordert nicht nur ein Konzept und geeignete Maßnahmen, sondern auch eine klare organisatorische Verankerung innerhalb der Verwaltung. Um eine zielgerichtete Umsetzung und Steuerung sicherzustellen, sollte die Stadt Remscheid das Mobilitätsmanagement zentral koordinieren und dauerhaft in ihrer Verwaltungsstruktur verankern. Dies kann durch eine zentral verantwortliche (Stabs-)Stelle oder durch eine Lenkungs- bzw. Arbeitsgruppe erfolgen, die das Thema ressortübergreifend begleitet und weiterentwickelt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist vorgesehen, das betriebliche Mobilitätsmanagement organisatorisch fest in der Stadtverwaltung zu verankern? Falls ja: In welcher Form?
2. Ist die Einrichtung einer zentral verantwortlichen Stelle oder Stabsfunktion innerhalb der Verwaltung geplant, um das Thema konzeptionell und operativ zu koordinieren?
3. Gibt es Überlegungen, eine ressortübergreifende Lenkungs- oder Arbeitsgruppe einzurichten, die die Umsetzung des Mobilitätsmanagements begleitet, Synergien identifiziert und Maßnahmen abstimmt?
4. Wie kann sichergestellt werden, dass relevante Ämter – wie Personal, Organisation, Klimaschutz, Fuhrpark, Gebäudemanagement – in die strategische Entwicklung und Umsetzung eingebunden sind?
5. Welche Ressourcen (Personal, Sachmittel) wären aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um eine zentrale Koordination wirkungsvoll umzusetzen?
Zu E 2.1)
Die Einführung und Ausweitung von Telearbeit ist ein wichtiger Bestandteil moderner und familienfreundlicher Personalpolitik sowie ein Beitrag zur Reduzierung von Pendelverkehren. Um die Wirksamkeit der Regelungen sicherzustellen, sollte die tatsächliche Nutzung der Telearbeit regelmäßig überprüft und ausgewertet werden. Zudem erscheint eine zeitnahe Aktualisierung der Dienstvereinbarung geboten, um auf veränderte Rahmenbedingungen und Praxiserfahrungen einzugehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie häufig und auf welcher Datengrundlage erfolgt derzeit eine Auswertung der tatsächlichen Nutzung von Telearbeit innerhalb der Stadtverwaltung?
2. Welche Entwicklung ist hinsichtlich der Inanspruchnahme von Telearbeit seit Einführung bzw. Ausweitung des Angebots zu beobachten (z. B. Anzahl der teilnehmenden Mitarbeitenden, durchschnittliche Nutzungstage)?
3. Ist vorgesehen, die Wirkung der Telearbeit auch unter qualitativen Gesichtspunkten zu bewerten (z. B. Auswirkungen auf Produktivität, Teamkommunikation, Führung, Zufriedenheit)?
4. Wann ist die Aktualisierung der bestehenden Dienstvereinbarung zur Telearbeit vorgesehen, und welche inhaltlichen Änderungen sind hierbei geplant?
5. Wie wird sichergestellt, dass die aktualisierte Dienstvereinbarung sowohl verwaltungsseitige Anforderungen als auch die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt?
Zu E4.2)
Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Der Fuhrpark der Stadt Remscheid – einschließlich der Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften – spielt dabei eine zentrale Rolle. Um die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 14 Abs. 1 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) sowie die städtischen Klimaziele zu erreichen, sollte die Stadtverwaltung eine strategische Gesamtbetrachtung und konkrete Umsetzungsplanung für einen klimafreundlichen Fuhrpark vornehmen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist vorgesehen, eine gesamtstädtische Strategie zur klimafreundlichen Ausrichtung des kommunalen Fuhrparks zu entwickeln?
2. Wann wurde zuletzt eine systematische Analyse des Ist-Zustandes des städtischen Fuhrparks durchgeführt (z. B. Anzahl, Art, Emissionsklasse, jährliche Fahrleistung, Fahrzeugnutzung)?
3. Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden oder derzeit in Planung, um den Fuhrpark auf klimafreundliche Antriebe (z. B. Elektro, Wasserstoff, emissionsarme Fahrzeuge) umzustellen?
4. Wie ist sichergestellt, dass die Stadt Remscheid die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquoten für „saubere“ Fahrzeuge nach dem SaubFahrzeugBeschG erfüllt?
5. Welche Herausforderungen (z. B. Infrastruktur, Ladepunkte, Ausschreibungsrecht, Lebenszykluskosten) sieht die Verwaltung bei der Umstellung und wie sollen diese adressiert werden?
6. Inwieweit werden auch Tochtergesellschaften, Eigenbetriebe und ausgelagerte Aufgabenbereiche in die Gesamtstrategie einbezogen?
Teilbericht Informationstechnik (3)
Zu E2)
Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine zentrale Herausforderung und Chance zugleich. Mit der Digitalisierungsstrategie hat die Stadt Remscheid eine wichtige Grundlage gelegt. Für die tatsächliche Umsetzung konkreter Projekte ist jedoch ein geeigneter organisatorischer und technischer Rahmen entscheidend. Aus Sicht unserer Fraktion sollte insbesondere geprüft werden, wie die Projektarbeit effizienter, verbindlicher und verwaltungsübergreifend koordiniert werden kann – etwa durch den systematischen Einsatz eines softwarebasierten Projektmanagementsystems.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Strukturen und Instrumente nutzt die Stadt Remscheid aktuell, um die Umsetzung von Projekten aus der Digitalisierungsstrategie zu steuern und zu kontrollieren?
2. Ist der Einsatz eines softwaregestützten Projektmanagementsystems (z. B. Jira, MS Project, Trello, Clarity o. ä.) zur verwaltungsübergreifenden Koordination bereits in Planung oder im Einsatz?
3. Wie wird die bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei Digitalisierungsprojekten aktuell sichergestellt (z. B. Zuständigkeiten, Schnittstellenmanagement, Zeit- und Ressourcenplanung)?
4. Welche Herausforderungen sieht die Verwaltung bei der Umsetzung von Projekten der Digitalstrategie, und welche organisatorischen Verbesserungen werden hierzu angestrebt?
5. Wie bewertet die Verwaltung den Nutzen eines einheitlichen, softwarebasierten Projektmanagementsystems für Transparenz, Ressourcensteuerung und Termintreue bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten?
Teilbericht Gebäudewirtschaft – Klimaschutz (4)
Zu E 2.3)
Um die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen und langfristig Kosten im Gebäudebetrieb zu senken, ist eine strategische Sanierungsplanung für den städtischen Gebäudebestand unerlässlich. Ein aktuelles, umsetzungsorientiertes Sanierungskonzept – basierend auf energetischen Bilanzierungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen – kann dabei helfen, Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren, Investitionen zu planen und Synergien zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegt für den Gebäudebestand der Stadt Remscheid derzeit ein umfassendes Sanierungskonzept vor, das auf die Erreichung der Treibhausgasneutralität ausgerichtet ist?
2. Wurden energetische Bilanzierungen oder CO₂-Fußabdruckanalysen für die städtischen Gebäude systematisch durchgeführt? Falls ja: Wie werden die Ergebnisse genutzt?
3. In welchem Umfang wurden bei bisherigen oder geplanten Sanierungen Wirtschaftlichkeitsanalysen berücksichtigt (z. B. Lebenszykluskosten, Einsparpotenziale bei Energie und Betriebskosten)?
4. Ist geplant, ein aktualisiertes, auf alle städtischen Liegenschaften bezogenes Sanierungs- und Maßnahmenkonzept zu erstellen, und wenn ja: in welchem Zeithorizont?
5. Welche organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen (z. B. personelle Ressourcen, Fördermittel, Investitionsrahmen) sieht die Verwaltung für eine konsequente Umsetzung eines solchen Konzepts?
Zu E 4)
Die energetische Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestands ist ein zentraler Baustein für die Erreichung der Klimaziele der Stadt Remscheid. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen objektiv bewerten und dauerhaft optimieren zu können, bedarf es eines transparenten, digitalen Monitoringsystems, das den Energieverbrauch und relevante Betriebsdaten systematisch erfasst, auswertet und darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist geplant, ein digitales System zur Erfolgskontrolle energetischer Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden einzuführen? Falls ja: in welchem zeitlichen Rahmen?
2. Welche Gebäude wären aus Sicht der Verwaltung vorrangig für ein solches Monitoring geeignet (z. B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen)?
3. Welche Daten (z. B. Energieverbrauch, Raumtemperaturen, CO₂-Werte, Betriebszeiten von Anlagentechnik) sollen im Rahmen des Monitorings erfasst werden?
4. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssten für die Einführung geschaffen werden (z. B. Sensorik, Schnittstellen zu vorhandenen Systemen, Personalressourcen)?
5. Ist eine Einbindung der Monitoringdaten in bestehende Energiemanagement- oder Gebäudeleitsysteme vorgesehen, und wie wird die dauerhafte Auswertung und Nachsteuerung sichergestellt?
6. Welche Fördermöglichkeiten oder Kooperationen sieht die Verwaltung zur Finanzierung und Umsetzung eines solchen digitalen Systems?
Bauaufsicht:
Zu E 2)
Zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Remscheid ist eine verlässliche, zügige Bearbeitung von Bauanträgen von hoher Bedeutung – insbesondere für private Antragsteller, kleinere Vorhaben und mittelständische Unternehmen. Nach unserer Einschätzung besteht insbesondere bei einfacheren und formal vollständigen Bauanträgen die Möglichkeit, diese beschleunigt in die Sachbearbeitung zu geben. Die pauschale Beratung aller Bauanträge in der sogenannten Bauaktenkonferenz sollte auf komplexe oder abstimmungsbedürftige Fälle beschränkt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Bauanträge wurden im vergangenen Jahr in Remscheid gestellt, und wie hoch war jeweils der Anteil einfacher bzw. standardisierter Anträge (z. B. Einfamilienhäuser, kleinere Anbauten, Nutzungsänderungen ohne Eingriff in die bauliche Substanz)?
2. Wie ist aktuell das Verfahren zur Erstprüfung und Weiterleitung von Bauanträgen geregelt – insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Bauaktenkonferenz?
3. In welchen Fällen ist aus Sicht der Verwaltung die Beratung in der Bauaktenkonferenz zwingend erforderlich, und in welchen Fällen könnte darauf verzichtet werden?
4. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um einfache und weniger komplexe Anträge künftig zügiger in die Sachbearbeitung zu geben – etwa durch ein vereinfachtes Verfahren, eine Vorprüfung oder eine klarere Fallunterscheidung?
5. Wie bewertet die Verwaltung das Verhältnis zwischen Qualitätssicherung durch Abstimmung in der Bauaktenkonferenz und dem Ziel der zügigen Bearbeitung insbesondere einfacher Vorhaben?
Zu E 5)
Eine hohe Zahl unvollständiger Bauanträge bindet Ressourcen in der Verwaltung, verlängert Bearbeitungszeiten und verzögert Bauvorhaben für Bürgerinnen, Bürger und Investoren. Aus unserer Sicht sollte die Stadt Remscheid den Anteil unvollständig eingehender Anträge regelmäßig erfassen und analysieren. Um dem strukturell entgegenzuwirken, könnten gezielte Informationsangebote für die Architektenschaft sowie bürgernahe Hinweise auf der städtischen Website sinnvoll sein.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Erfasst und analysiert die Stadt Remscheid regelmäßig den Anteil unvollständig eingehender Bauanträge? Wenn ja: Wie hat sich dieser Anteil in den letzten drei Jahren entwickelt?
2. Welche Hauptgründe für unvollständige Bauanträge (z. B. fehlende Unterlagen, fehlerhafte Formulare, unklare Vorgaben) lassen sich aus Sicht der Verwaltung identifizieren?
3. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Verwaltung, um die Antragstellenden frühzeitig über Anforderungen und vollständige Unterlagen zu informieren?
4. Wurden in der Vergangenheit Informationsveranstaltungen, digitale Sprechstunden oder zielgerichtete Hinweise für Architekturbüros und Planer angeboten? Sind solche Formate künftig vorgesehen?
5. Ist geplant, auf der städtischen Homepage kompakte, gut auffindbare Informationen zur Antragstellung bereitzustellen (z. B. Checklisten, Musteranträge, häufige Fehlerquellen)?
Teilbericht Kommunales Krisenmanagement (6):
Teilbericht Hilfen zur Erziehung (7):
1. Wie wirksam ist das eingesetzte System LISSA zur Differenzierung von Kostenerstattungen? Welche Erfahrungen liegen bereits vor?
2. Wie organisiert die Verwaltung die Einführung der E-Akten intern? Es werden viele – auch alte – Akten digitalisiert werden müssen. Mitarbeitende, die dies übernehmen, fehlen im Regelbetrieb der Stadt. Wie soll sichergestellt werden, dass auch die alltäglichen Aufgaben erledigt werden?
3. Wieso gab es bisher kein schriftliches Einarbeitungskonzept in einem der sensibelsten Verwaltungsbereiche?
4. Wie wird bislang sichergestellt, dass neue Fachkräfte ausreichend eingearbeitet und begleitet werden?
5. Wann genau in 2025 ist mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zum Erbringen ambulanter Hilfen zur Erziehung und der Verhandlungsdatenbank zu rechnen?
6. Warum werden ambulante Entgeltvereinbarungen bislang nicht einheitlich abgeschlossen?
Teilbericht Öffentlicher Gesundheitsdienst (8):
Zu E 4)
Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welche zentrale Rolle das Gesundheitsamt für die Funktionsfähigkeit kommunaler Strukturen spielt – und wie wichtig digitale Prozesse für Effizienz, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit sind. Vor diesem Hintergrund sollte das Gesundheitsamt der Stadt Remscheid in einem nächsten Schritt eine eigenständige, sorgfältig konzipierte Digitalisierungsstrategie entwickeln. Diese sollte auf bestehenden Überlegungen aufbauen und zugleich eng mit den übergeordneten Zielen der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie abgestimmt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es aktuell konzeptionelle Vorüberlegungen oder Teilschritte einer Digitalisierungsstrategie speziell für das Gesundheitsamt? Wenn ja: Wie ist der Stand?
2. Ist vorgesehen, auf dieser Grundlage eine übergreifende, schriftlich fixierte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitsamt zu erarbeiten? Wenn ja: In welchem Zeitrahmen?
3. Wie wird dabei sichergestellt, dass die gesamtstädtischen Digitalisierungsziele (z. B. Standardisierung, Schnittstellenfähigkeit, IT-Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit) einbezogen und berücksichtigt werden?
4. Welche Unterstützung (z. B. durch die städtische Digitalisierungskoordination, externe Berater, Fördermittelprogramme) wird für die Strategieentwicklung genutzt oder in Anspruch genommen?
5. Welche konkreten Handlungsfelder sieht die Verwaltung im Gesundheitsamt mit besonderem Digitalisierungsbedarf (z. B. Aktenführung, Meldewesen, Terminvergabe, Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern oder medizinischen Einrichtungen)?
Begründung:
Die CDU-Fraktion hat sich intensiv mit der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) beschäftigen. Aus dieser Beschäftigung resultieren die oben gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender