Digitalisierung der Ausländerbehörde – Einsatz von Bundesmitteln und weiterer Förderprogramme
Ende des Jahres 2023 wurden durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesmittel als Billigkeitsleistungen an die Kommunen weitergeleitet. Zweck dieser Mittel war ausdrücklich die Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden, etwa durch die Einführung digitaler Prozesse, den Aufbau von E-Akten, technische Ausstattung sowie Software- und Infrastrukturmaßnahmen.
Anfrage zur Sitzung des Rates am 22.01.2026:
Digitalisierung der Ausländerbehörde –
Einsatz von Bundesmitteln und weiterer Förderprogramme
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten darum, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 22.01.2026 aufzunehmen und zu beantworten.
1. Bundesmittel „Digitalisierung der Ausländerbehörde“
a) In welcher Höhe hat die Stadt Remscheid Bundesmittel zur Digitalisierung der Ausländerbehörde erhalten?
b) Für welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden diese Mittel eingesetzt?
c) Wurden die zur Verfügung gestellten Mittel vollständig verausgabt?
d) Falls nein: Aus welchen Gründen konnten die Mittel nicht vollständig eingesetzt werden?
2. Digitalisierung der Verwaltung – Förderprogramme allgemein
Welche weiteren Förderprogramme bzw. Fördermittel von Bund, Land oder Europäischer Union zur Digitalisierung der Verwaltung
a) laufen derzeit,
b) sind in jüngerer Vergangenheit gelaufen oder
c) wurden bereits abgeschlossen?
Begründung
Ende des Jahres 2023 wurden durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesmittel als Billigkeitsleistungen an die Kommunen weitergeleitet. Zweck dieser Mittel war ausdrücklich die Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden, etwa durch die Einführung digitaler Prozesse, den Aufbau von E-Akten, technische Ausstattung sowie Software- und Infrastrukturmaßnahmen.
Nach den vorliegenden Informationen erhielt die Stadt Remscheid hierfür einen Sockelbetrag zuzüglich eines leistungsbezogenen Anteils.
Der ursprünglich befristete Verwendungszeitraum wurde durch Änderungsbescheid bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Nach den Vorgaben des Fördergebers mussten die Mittel bis zu diesem Datum vollständig verausgabt und abgerechnet werden. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen, zudem ist ein rechtsverbindlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine transparente Sachstandsdarstellung zum Einsatz der Mittel sinnvoll. Ziel der Anfrage ist es, Klarheit über den Umfang der erhaltenen Fördermittel, deren Verwendung sowie über den Abschluss der Maßnahmen zu erhalten.
Darüber hinaus halten wir es für hilfreich, auch einen Überblick über weitere Förderprogramme zur Digitalisierung der Verwaltung zu gewinnen. Eine ausführliche Befassung mit diesem zweiten Themenkomplex kann – sofern erforderlich – auch in der ersten Sitzungen des Ausschusses für Bürgerservice, Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierungerfolgen. Mit der Anfrage soll dieser Punkt frühzeitig angekündigt und vorbereitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Francesco Lo Pinto
Ratsmitglied
Mathias Heidtmann
Sprecher im Ausschuss für Bürgerservice, Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender