Kinderarztversorgung in Lüttringhausen aufrechterhalten (Prüfauftrag)
Die angekündigte Schließung der Kinderarztpraxis in Lüttringhausen ist eine Zäsur für den Stadtbezirk. Ohne eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung besteht die Gefahr, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien nicht mehr ausreichend versorgt werden und weiter benachteiligt werden.
Gemeinsamer Antrag
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen am 11. März 2026:
Kinderarztversorgung in Lüttringhausen aufrechterhalten (Prüfauftrag)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wolf,
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Dietrich,
die Fraktionen von CDU und SPD sowie die Vertreter Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen bitten, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Begründung:
Die angekündigte Schließung der Kinderarztpraxis in Lüttringhausen ist eine Zäsur für den Stadtbezirk. Ohne eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung besteht die Gefahr, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien nicht mehr ausreichend versorgt werden und weiter benachteiligt werden. Nach dem von der AOK Rheinland/Hamburg herausgegebenen Gesundheitsreport ist die Beteiligung der Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen unter dem Durchschnitt, bei der Beteiligung an der Untersuchung U 10 und der Untersuchung J 1 bei Jugendlichen liegt Remscheid an letzter Stelle! Bei einer Schließung des MVZ in Lüttringhausen wird sich die gesamte Versorgungssituation für Kinder in Remscheid verschlechtern, da dann die Kinder in den verbliebenen Arztpraxen versorgt werden müssen, die jetzt schon ausgebucht sind. Die Situation könnte sich weiter verschärfen, falls die Kinderarztpraxis in Lennep (zwei KV-Sitze), die bereits seit längerem nach Nachfolgern sucht, nicht mehr betrieben wird.
Die Erreichbarkeit einer wohnortnahen kinderärztlichen Versorgung ist auch essenziell für eine gute Kindergesundheit, die im Einklang mit dem Familien- und Arbeitsleben steht. Kurz gesagt, wer als Elternteil längere Strecken zum Erreichen einer Kinderarztpraxis auf sich nehmen muss, strapaziert damit die Gesundheit kranker Kinder und kann gleichzeitig nicht seinem Beruf nachgehen. Eltern mit eingeschränkter Mobilität könnten in die Zwangslage versetzt werden, erforderliche Behandlungen abzuwarten, zeitliche Abstände größer zu fassen oder Regeluntersuchungen nachlässiger wahrnehmen zu müssen.
All das kann und darf keine Option für einen attraktiven Wohnort und ein intaktes Sozialgefüge in einem Stadtbezirk einer entwickelten Großstadt sein!
Die Vertreter von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmen darin überein, dass vor der Schließung einer Kinderarztpraxis erst alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden müssen, bevor die finale Aufgabe der Praxis zu rechtfertigen ist.
Dabei ist dabei bewusst, dass die Anwerbung des erforderlichen Personals – seien es Ärztinnen und Ärzte oder medizinische Fachangestellte – mit attraktiven Arbeitsbedingungen einhergeht. Dazu gehört maßgeblich eine Entlohnung, die dem Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern standhält. Da laut den Ausführungen der Verwaltung hier ein Ungleichgewicht zwischen den verwaltungsseitigen Angebotsmöglichkeiten nach TVöD und dem Arbeitsmarkt besteht, dürfen keine Denkverbote bei der Schaffung eines wettbewerbsfähigen Angebotes bestehen. Insofern kommt der Prüfung einer alternativen Rechtsform des MVZ eine große Bedeutung zu, getreu dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“.
Für den innerstädtischen Zusammenhalt ist es nicht förderlich, Stadtbezirke gegeneinander auszuspielen. Gleichzeitig besteht der berechtigte Wunsch der Lüttringhauser Bevölkerung, dass in Lüttringhausen ein Kinderarztangebot besteht und eine Ballung des Angebotes im Innenstadtbereich vermieden werden sollte. Da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichen, um anstelle der Fokussierung auf die Peterstraße „em Dorp“ ein Angebot zu schaffen, sollte die Unterbringung des MVZ an alternativen Standorten in Lüttringhausen oder unmittelbar angrenzend geprüft werden. Die Netzwerke der städtischen Töchter wie Stadtsparkasse oder GEWAG können hier ggf. behilflich sein.
Weiterhin erfordert verantwortungsvolles Handeln auch, dass absehbare Entwicklungen antizipiert werden. Schon heute weichen viele Lüttringhauser Eltern nach Lennep aus, für die dortige Kinderarztpraxis besteht jedoch ebenfalls keine Bestandsgarantie für die Zukunft.
Daher ist es das Gebot der Stunde, die kassenärztlichen Vereinigung in die Pflicht zu nehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat den Auftrag, die bedarfsgerechte kassenärztliche Versorgung sicherzustellen und darauf hinzuwirken, dass Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Zahl vorhanden und auch möglichst gleichmäßig verteilt sind (Sicherstellungsauftrag). Als Garantin der ärztlichen Versorgungssicherheit sollte die KV schon jetzt diese Entwicklung durchdenken und präventive Maßnahmen entwickeln.
Die von der KV Nordrhein errechnete „ausreichende“ Ärzteversorgung im pädiatrischen Bereich in Remscheid entspricht nun einmal nicht der Lebenswirklichkeit der hilfsbedürftigen Kinder und ihrer Eltern. Und eines darf nicht passieren: das durch formales Handeln Kinder und Jugendliche zu Schaden kommen, die ein Recht auf eine angemessene, hochwertige und ausreichende ärztliche Versorgung haben. Das beginnt bei den U-Untersuchungen, geht über Beratungsmöglichkeiten bis zur Akutversorgung. Unsere Kinder sollten uns jedes denkbare Handeln wert sein.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, den Antrag den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben und dort im Folgenden auch die Antworten vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kirstin Couteau
Sprecherin der CDU-Fraktion in der BV 4 – Lüttringhausen
gez. Frank Hoffmann
Sprecher der SPD-Fraktion in der BV 4 – Lüttringhausen
gez. Timm Köch
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen in der BV 4 – Lüttringhausen
gez. Axel Behrend
Mitglied von Die Linke in der BV 4 – Lüttringhausen