Ergänzungsantrag zur Drucksache 17/0994 „Stellenplan 2025/2026“
Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Remscheid hält die CDU-Fraktion eine kritische Prüfung jedes einzelnen Stellenzuwachses für geboten. Insgesamt werden mit der Vorlage DS 17/0994 33 neue Stellen mit Gesamtkosten von rund 1.376.800 Euro im Jahr 2026 zur Einrichtung vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion sieht in einer Vielzahl der geplanten Stellen ebenfalls dringende Bedarfe und befürwortet deren Einrichtung. Für die nachfolgend aufgeführten Stellen sieht die CDU-Fraktion gleichwohl weiteren Beratungsbedarf oder eine abweichende organisatorische Einordnung als sachgerecht an.
Antrag zur Sitzung des Rates am 21.05.2026
Ergänzungsantrag zur Drucksache 17/0994 „Stellenplan 2025/2026“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wolf,
wir bitten darum, den nachfolgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen.
Antrag:
1. Lfd. Nr. 1 – Krisen- und Bevölkerungskommunikation (0,5 VzÄ, E 11)
Der Rat beschließt, die Stelle Krisen- und Bevölkerungskommunikation (lfd. Nr. 1) organisatorisch dem Fachdienst 3.37 – Feuerschutz und Rettungsdienst zuzuordnen.
2. Lfd. Nr. 5 – SB Personalvertretungsrecht / Personalrat (1,0 VzÄ, E 11)
Der Rat beschließt, die Einrichtung der Stelle SB Personalvertretungsrecht / Personalrat (lfd. Nr. 5) zurückzustellen und im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 erneut zu beraten.
3. Lfd. Nr. 11 – Projektkoordination Neubau / Sanierung Rathaus (1,0 VzÄ, E 13)
Der Rat beschließt, die Einrichtung der Stelle Projektkoordination Neubau / Sanierung Rathaus (lfd. Nr. 11) zurückzustellen und im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 erneut zu beraten.
4. Lfd. Nr. 21 – Wissenschaftliche Mitarbeit DWM / Haus Cleff (1,0 VzÄ, E 13)
Der Rat beschließt, die Einrichtung der Stelle Wissenschaftliche Mitarbeit DWM / Haus Cleff (lfd. Nr. 21) zurückzustellen und im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 erneut zu beraten. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen aktiv Fördermöglichkeiten zur anteiligen oder vollständigen Refinanzierung dieser Stelle zu prüfen und dem Rat zu berichten.
5. Lfd. Nrn. 31 und 32 – Stadtmarketing und Tourismus (je 1,0 VzÄ)
Der Rat beschließt, die Einrichtung der Stellen lfd. Nr. 31 und lfd. Nr. 32 (Stadtmarketing und Tourismus) zurückzustellen und im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 erneut zu beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin darzulegen, in welchem Umfang der Stellenbedarf durch einen tatsächlichen Aufgabenzuwachs begründet ist und nicht lediglich auf die Organisationsumstrukturierung vom 1. Februar 2026 zurückzuführen ist.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Remscheid hält die CDU-Fraktion eine kritische Prüfung jedes einzelnen Stellenzuwachses für geboten. Insgesamt werden mit der Vorlage DS 17/0994 33 neue Stellen mit Gesamtkosten von rund 1.376.800 Euro im Jahr 2026 zur Einrichtung vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion sieht in einer Vielzahl der geplanten Stellen ebenfalls dringende Bedarfe und befürwortet deren Einrichtung. Für die nachfolgend aufgeführten Stellen sieht die CDU-Fraktion gleichwohl weiteren Beratungsbedarf oder eine abweichende organisatorische Einordnung als sachgerecht an.
Zu lfd. Nr. 1 – Organisatorische Einordnung beim FD 3.37
Die CDU-Fraktion teilt die inhaltliche Notwendigkeit einer verbesserten Krisen- und Bevölkerungskommunikation grundsätzlich. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die gewählte organisatorische Zuordnung zum Büro des Oberbürgermeisters fachlich nicht die sachgerechteste Lösung darstellt.
Krisen- und Bevölkerungskommunikation ist inhaltlich-fachlich untrennbar mit dem Bevölkerungsschutz verbunden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betont in seinen Rahmenkonzepten ausdrücklich die enge operative Verzahnung von Krisenkommunikation mit den Strukturen des Bevölkerungsschutzes. Kommunikative Aufgaben gehören in das Lagebild eines operativen Krisenstabes, nicht in eine allgemeine Stabsstelle der Allgemeinen Verwaltung. Auch die Zuordnung des FD 3.37 zum Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (vgl. Zuständigkeitsordnung 17. Wahlperiode, Stand 11.12.2025) unterstreicht, dass Fragen der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes sachlich in diesem Bereich anzusiedeln sind.
Die Anbindung im FD 3.37 sichert die operative Einsatzfähigkeit im Krisenfall, schafft kurze Kommunikationswege zu Leitstelle und Einsatzkräften und entspricht der Funktionslogik eines handlungsfähigen Krisenstabes. Die Redundanz zur Pressesprecherfunktion kann über klare Ablauforganisation zwischen FD 3.37 und dem Büro des OB abgebildet werden, ohne eine dauerhafte institutionelle Zuordnung im OB-Büro zu erfordern.
Zu lfd. Nr. 5 – Zurückstellung bis zur regulären Haushaltsberatung
Die CDU-Fraktion erkennt an, dass die Beschäftigtenzahl seit 2012 gestiegen ist und dass die Anforderungen an das Personalratsbüro durch Digitalisierungsmaßnahmen und erweiterte Mitbestimmungsrechte nach § 72 Abs. 3 LPVG NRW erheblich zugenommen haben. Gleichwohl ist die vorgesehene Stelle für den Steuerzahler erklärungsbedürftig: Die konkret eingesparten externen Rechtsberatungskosten wurden nicht quantifiziert. Ohne diese Darlegung ist eine abschließende Abwägung der Wirtschaftlichkeit nicht möglich.
Die CDU-Fraktion empfiehlt, diese Stelle im Kontext der Gesamtstellenplanung zu beraten, wenn die vollständige Altersfluktuationsprognose vorliegt.
Zu lfd. Nr. 11 – Zurückstellung bis zur regulären Haushaltsberatung
Der Oberbürgermeister hat dargelegt, dass das Vergabeverfahren (Totalunternehmervergabe) bereits seit September 2025 läuft und die Angebotsaufforderung für Ende Juli 2026 vorgesehen ist. Die CDU-Fraktion nimmt diesen Sachstand zur Kenntnis, hält aber haushaltspolitische Vorbehalte weiterhin für angezeigt: Das Gesamtprojektvolumen beträgt für den Neubau allein rund 38,9 Mio. Euro (INV280090). Für die anschließende Sanierung des historischen Altbaus ist mit einem vergleichbaren Betrag und einem Projektzeitraum von mindestens fünf Jahren zu rechnen. Die hierfür erforderliche baupreisindexierte Fortschreibung ist erst im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 vorgesehen.
Hinzu kommt, dass die CDU-Fraktion in der Drs. 16/3631 bereits grundsätzliche Fragen zur strategischen Raum- und Flächenplanung für die Gesamtverwaltung gestellt hat, die bislang nicht abschließend beantwortet sind. Es ist sachlich nicht geboten, eine Stelle zur Koordination eines Projektes zu schaffen, dessen Gesamtumfang und Finanzierbarkeit im regulären Haushaltsprozess noch zu klären sind. Außerdem sind Zweifel an der Umsetzung des Projekts nach wie vor angebracht. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes kann eine Koordinierungsaufgabe im Gebäudemanagement angesiedelt werden.
Zu lfd. Nr. 21 – Zurückstellung bis zur regulären Haushaltsberatung
Die CDU-Fraktion erkennt die fachliche Notwendigkeit wissenschaftlicher Kapazitäten für das Historische Zentrum (Deutsches Werkzeugmuseum und Haus Cleff) grundsätzlich an. Gleichwohl hält die Fraktion eine Zurückstellung für geboten: Aktuell bestehen keine Förderprogramme, eine Prüfung hierzu muss fortlaufend erfolgen. Bei einer Stelle im höheren Dienst (E 13) sollte vor endgültiger Beschlussfassung sichergestellt sein, dass alle Refinanzierungsoptionen systematisch geprüft wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen 2027/2028 einen Förderprüfbericht vorzulegen.
Zu lfd. Nrn. 31 und 32 – Zurückstellung bis zur regulären Haushaltsberatung
Im Zuge der Organisationsreform zum 1. Februar 2026 wurden erhebliche Kapazitätsumverteilungen vorgenommen: Der bisherige FD 0.02 wurde aufgelöst, der neue FD 4.80 gegründet, und 0,5 VzÄ der ehemaligen Referentenstelle in den FD 4.80 verlagert. Gleichzeitig wird mit lfd. Nr. 31 und Nr. 32 eine Netto-Stellenmehrung beantragt. Die CDU-Fraktion sieht es als nicht hinreichend belegt an, dass der gesamte beantragte Bedarf auf einem tatsächlichen Aufgabenzuwachs beruht und nicht zumindest teilweise auf die Reorganisation selbst zurückzuführen ist.
Die Stellenbemessung aus dem Jahr 2022 wurde vor der Organisationsreform 2026 erstellt und bildet die aktuelle Aufgabenlage des FD 4.80 möglicherweise nicht zutreffend ab. Die CDU-Fraktion empfiehlt, diese Stellen nach Vorlage einer aktualisierten Stellenbemessung für den FD 4.80 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027/2028 erneut zu beraten.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass die Altersfluktuationsprognose für die Gesamtverwaltung eine wesentliche Grundlage für eine sachgerechte Personalplanung darstellt. Diese Gesamtentwicklung erfordert eine gesamtstädtische Betrachtung im regulären Haushaltsprozess und unterstreicht die Notwendigkeit einer vollständigen Altersfluktuationsprognose als Entscheidungsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender