CDU Remscheid - Partei und Fraktion

Gemeinsamer Antrag zur Vierten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes

Antrag zur Sitzung des Rates am 26. November 2015:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und die Gruppen von FDP und W.i.R. bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:

 
Die Fraktionen und Gruppen von CDU, SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN, FDP und W.i.R. beantragen:

1.     den Beschlussentwurf der Drucksache 15/1924 im Rahmen der Vierten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für die Stadt Remscheid mit folgenden Änderungen zu beschließen:

a.     Die Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 14 und 15 bleiben unverändert.

b.     Die Ziffern 5 und 10 entfallen und werden durch einen gesonderten Beschluss zur Aufstellung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2016 in Ziffer 2 dieses Antrages ersetzt.

c.     Die Ziffer 13 wird mit einer geänderten Anlage beschlossen. Der Maßnahmentitel lautet: „Verkehrssicherheitskonzept / Neueinrichtung von Geschwindigkeitsmessstellen“.
Die Beschreibung der Maßnahme wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Die Verwaltung legt dem Rat, den Ausschüssen, Beiräten und Bezirksvertretungen bis Ende Februar 2016 ein Verkehrssicherheitskonzept zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das Konzept umfasst auch Maßnahmen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung und soll eine Präventionsstrategie entwickeln. Die Schwerpunkte sollen sich an der Häufung von Unfällen, an den Anforderungen des Lärmschutzes und am Schutz von Verkehrsteilnehmern, insbesondere Kindern, Senioren und Behinderten, orientieren. Die Konsolidierungswirkung aus Bußgeldern für verkehrsgefährdende Geschwindigkeitsübertretungen soll im ersten Jahr der Umsetzung des Verkehrssicherheitskonzeptes 550.000 Euro und in den Folgejahren 400.000 Euro betragen.“ Die tabellarische Darstellung ist entsprechend anzupassen.

d.     Die Ziffer 16 wird als Neufassung der bestehenden Maßnahme 53 (Weitere Minimierung des Personalaufwandes durch Reduzierung der Rückstellungen für Urlaub und Zeitguthaben sowie zeitliche Verschiebung von Stellenwiederbesetzungen und Beförderung von beamteten Beschäftigten) des Haushaltssanierungsplanes wird um folgende zusätzliche Teilmaßnahme ergänzt. Die Beschreibung der Maßnahme wird um folgenden Wortlaut ergänzt: „Im Jahr 2016 wird die Betriebsruhe von fünf auf sechs Tage erweitert, um einen Minderaufwand in Höhe von 100.000 Euro abzubilden und durch personalwirtschaftliche Maßnahmen (bspw. durch weitergehende Einhaltung der Wiederbesetzungssperre) einen weiteren Betrag in Höhe von 25.000 Euro zu erreichen.
Darüber hinausgehend treffen die Führungsebenen der Verwaltung für die ihnen zugeordneten Dienststellen Zielvereinbarungen zum Abbau von Überstunden und Urlaubsguthaben und zu Strategien zur Vermeidung zusätzlicher Überstunden- und Urlaubsguthaben mit dem Ziel im Jahr 2017 125.000 Euro zusätzlichen Minderaufwand abzubilden.“ Die tabellarische Darstellung ist entsprechend anzupassen.

2.     Die seit 2008 unveränderten Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege werden in Summe einmalig zum 1. August 2016 (Kindergartenjahr 2016/2017) zum Ausgleich der Kostenentwicklung der Vorjahre um 3,0 % angehoben. Zum gleichen Zeitpunkt wird eine jährlich wiederkehrende Anhebung der Beiträge um 1,5 % einsetzen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Anhebungen im Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 abzubilden und in der mittelfristigen Ergebnisplanung fortzuschreiben. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Satzungen unter Berücksichtigung einer aktualisierten Bedarfsplanung für die Versorgung mit Betreuungsangeboten, der beschriebenen Beitragsanpassungen und einer stabilen und verlässlichen Beitragsentwicklung zu überarbeiten, um die Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen.

3.     Die seit 2008 unveränderten Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen werden in Summe einmalig zum 1. August 2016 (Schuljahr 2016/2017) zum Ausgleich der Kostenentwicklung der Vorjahre um 3,0 % angehoben. Zum gleichen Zeitpunkt wird eine jährlich wiederkehrende Anhebung der Beiträge um 1,5 % einsetzen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Anhebungen im Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 abzubilden und in der mittelfristigen Ergebnisplanung fortzuschreiben. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Satzungen unter Berücksichtigung der beschriebenen Beitragsanpassungen und einer stabilen und verlässlichen Beitragsentwicklung sowie in Anlehnung an die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu überarbeiten, um die Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen.

Begründung:

Die Vierte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist erforderlich, um eine der gesetzlichen Voraussetzungen des Stärkungspaktgesetzes Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. Zielsetzung der Fortschreibung ist es, den vorgeschriebenen Ergebnisausgleich im Jahr 2016 sicherzustellen. Der Beschlussentwurf berücksichtigt dabei den Vorschlag der Verwaltung (Drs. 15/1924), die Beantwortung zahlreicher Anfragen (Drs. 15/1953) und das Ergebnis der Beratungen in und zwischen den Fraktionen und Gruppen des Rates der Stadt Remscheid in den zurückliegenden zwei Wochen.

Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen sehen sich in der Verantwortung durch die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes die Grundlage für eine selbstbestimmte und handlungsfähige Kommunalpolitik in Remscheid zu schaffen. Die Verwaltungsvorschläge werden deshalb weitgehend unterstützt, jedoch in einigen Bereichen modifiziert und ergänzt.

 

I.

Die einmalige Anhebung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und Angebote der Offenen Ganztagsschulen wird auf 3,0 % begrenzt. Die Anhebung ist erforderlich, um die Kostenentwicklung der zurückliegenden sieben Jahre teilweise nachzuvollziehen. Zugleich folgen die antragsstellenden Fraktionen und Gruppen dem Vorschlag der Verwaltung die Beiträge künftig mit einer jährlichen Steigerung um 1,5 % zu dynamisieren. Damit wird die Beitragsentwicklung an die dynamische Kostenpauschale aus dem Kinderbildungsgesetz gekoppelt. Die Anhebung ist maßvoll und sozial verträglich, auch weil die bestehende systemübergreifende Geschwisterkinderregelung unverändert beibehalten werden soll. Die Verwaltung wird zugleich beauftragt auf Grundlage einer aktualisierten Bedarfsplanung die Beitragssatzungen zu überarbeiten. Die Änderungen treten zum 1. August 2016 in Kraft, die damit verbundene Vorlaufzeit legt nahe die Anhebung der Elternbeiträge nicht in der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes sondern im Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 abzubilden. Beide Maßnahmen haben folgende Wirkung:


 

NHH 2016

Anpassung der Beitrage zur Kita und Kindertagespflege

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Vorschlag

Drs. 15/1924

96.000 €

233.000 €

237.000 €

241.000 €

244.000 €

248.000 €

1.299.000 €

Antrag

41.000 €

99.500 €

101.000 €

102.500 €

104.000 €

105.500 €

553.500 €

Veränderung

ggü.

Drs. 15/1924

./. 55.000 €

./. 133.500

./, 136.000 €

./. 138.500 €

./. 140.000 €

./. 142.500 €

./. 745.500 €

 

NHH 2016

Anpassung der Beitrage zur OGS

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Vorschlag
Drs. 15/1924

33.000 €

79.000 €

79.000 €

79.000 €

79.000 €

79.000 €

428.000 €

Antrag

14.000 €

34.000 €

34.500 €

35.000 €

35.500 €

36.000 €

189.000 €

Veränderung
ggü.

Drs. 15/1924

./. 19.000 €

./. 45.000 €

./, 44.500 €

./. 44.000 €

./. 43.500 €

./. 43.000 €

./. 239.000 €

 

II.

Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit der Polizeibehörde ein Verkehrssicherheitskonzept zu erarbeiten, das bis Ende 2016 von den zuständigen Ausschüssen, den Beiräten, den Bezirksvertretungen und dem Rat beraten und beschlossen werden kann. Das Konzept soll stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigen und zugleich Präventionsstrategien entwickeln. Die Schwerpunkte sollen sich an der Häufung von Unfällen, an den Anforderungen des Lärmschutzes und am Schutz von Verkehrsteilnehmern, insbesondere Kindern, Senioren und Behinderten, orientieren. Die Konsolidierungswirkung aus Bußgeldern für verkehrsgefährdende Geschwindigkeitsübertretungen soll im ersten Jahr der Umsetzung des Verkehrssicherheitskonzeptes 550.000 Euro und in den Folgejahren 400.000 Euro betragen:

 

 

 

M 58 neu

Verkehrssicherheitskonzept / Neueinrichtung von Geschwindigkeitsmessstellen

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Vorschlag

Drs. 15/1924

635.000 €

405.000 €

405.000 €

405.000 €

405.000 €

405.000 €

2.660.000 €

Antrag

550.000 €

400.000 €

400.000 €

400.000 €

400.000 €

400.000 €

2.550.000 €

Veränderung

ggü.

Drs. 15/1924

./. 85.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 110.000 €


III.

Zur Kompensation der entstehenden Mindererträge sollen Minderaufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen bei den Rückstellungen für Urlaub und Zeitguthaben herangezogen werden. Dazu wird die bereits bestehende Maßnahme 53 ergänzt und erweitert. Im Jahr 2016 wird die Betriebsruhe von fünf auf sechs Tagen erweitert, um einen Minderaufwand in Höhe von 100.000 Euro abzubilden. Ergänzende personalwirtschaftliche Maßnahmen (bspw. durch weitergehende Einhaltung der Wiederbesetzungssperre) sollen einen weiteren Betrag in Höhe von 25.000 Euro erwirtschaften. Darüber hinausgehend treffen die Führungsebenen der Verwaltung für die ihnen zugeordneten Dienststellen Zielvereinbarungen zum Abbau von Überstunden und Urlaubsguthaben und zu Strategien zur Vermeidung zusätzlicher Überstunden- und Urlaubsguthaben mit dem Ziel im Jahr 2017 125.000 Euro zusätzlichen Minderaufwand abzubilden.

M 53 n.F.

Personalaufwand / Minderaufwendungen bei den Rückstellungen (…)

2016

2017

2018

2019

2020

2021

HSP
M 53 a.F.

100.000 €

100.000 €

 

 

 

 

200.000 €

Antrag

225.000 €

225.000 €

 

 

 

 

450.000 €

Veränderung

 

+ 125.000 €

+ 125.000 €

 

 

 

 

+ 250.000 €

 

IV.

Es ergeben sich mithin folgende Veränderungen gegenüber dem Vorschlag der Drs. 15/1924:

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Anpassung

Kita-Beiträge

./. 55.000 €

./. 133.500

./, 136.000 €

./. 138.500 €

./. 140.000 €

./. 142.500 €

./. 745.500 €

Anpassung

OGS-Beiträge

./. 19.000 €

./. 45.000 €

./, 44.500 €

./. 44.000 €

./. 43.500 €

./. 43.000 €

./. 239.000 €

Verkehrs-sicherheits-konzept

./. 85.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 5.000 €

./. 110.000 €

Rückstellungen

für Zeit- und
Urlaubsguthaben

+ 125.000 €

+ 125.000 €

 

 

 

 

+ 250.000 €

Resultat

./. 34.000  €

./. 58.500 €

./. 185.500 €

./. 187.500 €

./. 188.500 €

./. 190.500 €

./. 844.500 €

 

Der Ergebnisausgleich wird auch nach den Änderungen aufgrund dieses Antrages erfüllt:

 

2016

2017

2018

2019

Bisherige Ergebnisplanung

./. 308.250 €

./. 3.441.440 €

./. 454.450 €

./. 1.661.000 €

Veränderungen aus dem Antrag

34.000  €

58.500 €

185.500 €

187.500 €

Künftige Ergebnisplanung

./. 274.250 €

./. 3.382.940 €

./. 268.950 €

./. 1.473.500 €

 

 Mit freundlichen Grüßen 

 

 

gez.                                                           gez.

Jens-Peter Nettekoven                              Sven Wolf                                       

Fraktionsvorsitzender                                Fraktionsvorsitzender                                      

gez.                                                                           .                                                  

Beatrice Schlieper                                                                                    

Fraktionssprecherin                                                                     

 

 

gez.                                                            gez.

Wolf Lüttinger                                            Waltraud Bodenstedt

Vorsitzender der Ratsgruppe                     Vorsitzende der Ratsgruppe