Beauftragung von externen Beratern in der 15. WP
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:
1. Wie viele externe Berater wurden seit Beginn der 15. Wahlperiode von der Stadt Remscheid beauftragt? (Die CDU-Fraktion bittet um eine Auflistung aller Berater)
2. Was waren der jeweilige Gegenstand und Umfang der Beauftragung?
3. Welches finanzielle Volumen hatten die einzelnen Beauftragungen externer Berater? Welche Kosten sind der Stadt Remscheid hierdurch entstanden? (Die CDU-Fraktion bittet um die Auflistung der einzelnen Honorare und die Nennung der Gesamtsumme)
4. Hat die Stadtspitze schon Erkenntnisse darüber, welche Beauftragungen von externen Beratern im Jahr 2016 noch anstehen könnten?
5. Aus welchen Gründen wurde eine externe Beauftragung durchgeführt? Reichte der interne Sachverstand in der Verwaltung nach Meinung der Stadtspitze nicht aus oder waren bestimmte Abteilungen arbeitsmäßig überfordert? Lag es am Personalmangel? Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob eine Beauftragung eines externen Beraters durchgeführt wird?
6. Gibt es externe Berater, die regelmäßig – zum Beispiel über einen monatlichen Pauschalbetrag – beauftragt werden?
7. Gesetzt den Fall, dass sich in bestimmten Bereichen die Beauftragung von externen Beratern gehäuft hat: Wird die Stadtspitze diesem Trend zum Beispiel mit dem eigenen Personalkonzept gegensteuern?
Begründung:
Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass das Personal der Stadtverwaltung Remscheid gut ausgebildet ist und dass wir über fleißige, loyale und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung verfügen. Die Heranziehung von externen Beratern sollte also die Ausnahme sein. Verschiedene Gründe können für die Beauftragung externer Berater ins Feld geführt werden: Personalmangel kann ein Grund sein, eine falsche Personalpolitik kann aber genauso ein Grund sein.
Generell sollte sich die Stadtspitze scheuen, Verantwortung auf Dritte außerhalb des Rathauses zu verlagern und sich sozusagen hierdurch doppelt abzusichern. Eine gute Personalführung legt Wert auf entscheidungsfreudige Mitarbeiter. Ein Personalabbau an der falschen Stelle könnte auch ein Grund für die Vergabe von Gutachten an externe Berater sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Nettekoven
CDU-Fraktionsvorsitzender