Erhöhung der Grundsteuer B muss 2018 wieder in voller Höhe zurückgenommen werden
„Jetzt muss der Kämmerer und SPD-Vorsitzende Sven Wiertz ein Machtwort sprechen und seinen Genossen an den Ratsbeschluss von 2015 erinnern. Damals hat auch die SPD beschlossen, dass die Erhöhung der Grundsteuer B nur zeitlich befristet sein und komplett zurückgenommen werden sollte, wenn ein entsprechendes Signal aus dem Bund käme. Die Bundesregierung hat Wort gehalten und ein kommunalfreundliches Gesicht gezeigt. Im Juli hat die Regierung von Angela Merkel eine klare Botschaft verkündet: Der Bund wird die Kommunen mit rund fünf Milliarden Euro entlasten. Damit ist für uns klar: Wir müssen uns an das Versprechen an die Bürger halten und die Erhöhung der Grundsteuer B in voller Höhe zurücknehmen, da nun über das Bundesteilhabegesetz die finanziellen Spielräume dafür da sind“, so der CDU-Ratsherr vom Hasten.
„Natürlich sind wir bei der Haushaltskonsolidierung nicht über den Berg. Der Bürger wird finanziell schon jetzt genügend zur Kasse gebeten. Städtische Leistungen werden abgebaut. Ich hoffe, dass die übrigen Fraktionen, die den damaligen Ratsbeschluss mitgetragen haben, ein besseres Gedächtnis als der SPD-Fraktionsvorsitzende haben und sich daran erinnern werden, was sie den Bürgern versprochen haben“, stellt Quinting fest.