Aktueller Sachstandsbericht Verfahren zur Überprüfung von Kindeswohlgefährdung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und mündlich zu beantworten:
1. Nimmt die Anzahl der Verfahren zur Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen durch das Jugendamt auch in Remscheid zu?
2. Welche Anzeichen von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung liegen in der Regel vor? Wie viel Prozent betreffen die Anzeichen von Vernachlässigung, wie viel Prozent die Anzeichen psychischer und wie viel Prozent die Anzeichen körperlicher Gewalt?
3. Wie viele Hinweise auf Kindeswohlgefährdung kommen aus dem Umfeld der Familie, wie viel von Kinder- und Jugendärzten und wie viel von Behörden (Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften)?
Begründung:
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (05.10.2016) berichtet, prüfen die deutschen Jugendämter immer häufiger das Kindeswohl. Die FAZ nimmt Bezug auf eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, wonach es im vergangenen Jahr rund 129.000 solcher Verfahren gab. Die meisten dieser Verfahren gab es mit rund 32.000 In Nordrhein-Westfalen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Nettekoven Susanne Pütz
CDU-Fraktionsvorsitzender Sprecherin im JHA
Tanja Kreimendahl Mathias Heidtmann
Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender