Informationspapier der CDU-Remscheid zur doppelten Staatsbürgerschaft
Doppelte Staatsbürgerschaft:
Seit dem Jahr 2014 ist es für Kinder von Nicht-EU Bürgern erlaubt, neben der Deutschen auch die Staatsbürgerschaft der Eltern zu besitzen, wenn sie in Deutschland geboren und mindestens 8 Jahre lang hier gelebt, oder 6 Jahre die Schule besucht haben.
Optionspflicht: Die CDU hat nun beschlossen, die Optionspflicht wieder einzuführen. Das bedeutet, dass o.g. Personen sich im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden
Wer darf eine doppelte Staatsbürgerschaft haben?
EU-Bürger und Schweizer dürfen und durften ihren Pass auch nach Einbürgerung behalten.