Auswirkungen des Landesgleichstellungsgesetzes auf die Stadtverwaltung Remscheid
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:
1. Sind die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes in Remscheid bei Besetzungsverfahren bereits zur Anwendung gekommen? Wenn ja, wie oft? Kam es dabei zu Konflikten zwischen Bewerbern?
2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die jetzt entstandene Situation für die Zukunft? Können Klagen bei Besetzungsverfahren aufgrund der neuen Rechtslage ausgeschlossen werden?
3. Was passiert, wenn jemand gegen eine Stellenbesetzung klagt? Kann dann derjenige, der sie bekommen sollte, nicht befördert werden? Könnte in einem solchen Fall die alte Stelle ausgeschrieben werden?
4. Führt der politisch motivierte Beförderungsstopp nach Einschätzung der Verwaltung zu einer starken Demotivation bei den Beschäftigten?
Begründung:
Zum 1. Januar 2017 wurde die seit Juli 2016 für alle Kommunal- und Landesbeamten geltende Frauenförderung über das Landesgleichstellungsgesetz auf alle Tarifbeschäftigten in Rathäusern, Sparkassen und städtischen Unternehmen ausgeweitet.
Frauen sollen nach der neuen Regelung auch dann ihren männlichen Kollegen vorgezogen werden, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Bereits fünf Verwaltungsgerichte haben die rot-grüne Frauenquote als verfassungswidrig eingestuft.
Noch vor der Landtagswahl wird das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz entscheiden, ob die Vorgaben zu schwammig formuliert wurden und dem Leistungsgrundsatz widersprechen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, dass das Land bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde. Die Hängepartie im öffentlichen Dienst könnte sich damit über mehrere Jahre hinziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Nettekoven Tanja Kreimendahl
CDU-Fraktionsvorsitzender Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende
Mathias Heidtmann
Stv. Fraktionsvorsitzender