Änderung der Hauptsatzung – CDU-Fraktion hat sich vor Gericht erfolgreich für die Rechte aller Ratsmitglieder eingesetzt
„Die Anmerkungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren meiner Fraktion gegen die Stadt Remscheid wegen des hartnäckig verweigerten Rechts auf Akteneinsicht durch den Oberbürgermeister der Stadt Remscheid haben die Stadt gleichsam gezwungen, die Hauptsatzung in puncto der Kontrolle der Verwaltung präziser zu fassen, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen. Dies wäre alles nicht nötig gewesen, wenn sich der Oberbürgermeister damals nicht so beratungsresistent gezeigt hätte. Umgangssprachlich sagt man, jemand verhalte sich bockbeinig, wenn er sich störrisch, trotzig und widerspenstig zeigt. Ich glaube, dieses Wort trifft das damalige Verhalten der Stadtspitze sehr gut. Unser Dank gilt auch dem früheren Rechtsdezernenten Jürgen Müller, der uns in diesem Verfahren umsichtig und juristisch versiert vertreten hatte und anschließend von einem ‚Sieg auf der ganzen Linie‘ sprach. Bei aller Freude über den letztlich guten Verlauf des ganzen Verfahrens bleibt für uns auch die Mahnung zur Vorsicht. ‚Wehret den Anfängen‘ heißt es für uns, wenn die Rechte der Ratsmitglieder aus fadenscheinigen Gründen nicht zur Geltung kommen sollen. Heute können alle Ratsmitglieder froh sein, dass die CDU so beharrlich geblieben ist und sich durchgesetzt hat. Ich denke, im Stillen wird sogar der Oberbürgermeister froh sein, dass er seinen verfahrenen Kurs nicht weiterführen muss. Da es sich um Ehrenamtler handelt, erwarte ich, dass die Verwaltung in Zukunft die Gruppen und Fraktionen unterstützt, wenn sie Fragen bezüglich ihres Rechts auf Akteneinsicht und das technische Prozedere haben“, so Nettekoven.