Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 / Lennep am 10.02.2021:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Haumann,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

Auf dem Grundstück Gartenstraße 7-9 steht eine auf 120 Jahre geschätzte Buche, die das Wohnquartier als Einzelbaum prägt. Dieser Baum droht nun einer Baumaßnahme zu weichen. Bleibt die Buche erhalten? In welcher Form kann sie erhalten werden?




Begründung:

Mit dieser Anfrage greifen wir das besorgte Schreiben eines Bürgers an die Mitglieder der BV 3 auf. Dieser macht darauf aufmerksam, dass nach dem Motto „Baurecht bricht Baumschutz“ eine Buche, die als multifunktionaler Lebensraum für geschützte Tierarten (Insekten, Vögel, Fledermäuse etc.) diene und sich bester Gesundheit erfreue, gefällt werden könnte. Dies stehe in einem Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf dem Grundstück Lüttringhauser Straße 16. Nach Abriss des dortigen Altgebäudes sollen an dessen Stelle ein größerer Baukörper und eine Tiefgarage entstehen. Zurzeit, so der Bürger, erfolgten dort vorbereitende Maßnahmen für den Abriss. Der auf dem Nachbargrundstück Gartenstraße 7-9 stehende Einzelbaum sei nun in größter Gefahr und drohe gefällt zu werden.

Der Briefschreiber führt aus, dass besagte Buche im großen Umfang dazu beitrage, das innerstädtische Mikroklima mit lebensnotwendigem Sauerstoff zu versorgen. Des Weiteren werden von diesem die von der äußerst stark befahrenen Lüttringhauser Straße ausgehenden Schadstoff- und Feinstaubbelastungen abgebaut. Sie trägt damit zum Erhalt und der Verbesserung des Stadtklimas bei. Die „überaus schön gewachsene Buche“ präge zudem das Erscheinungsbild des Wohnquartiers als Einzelbaum. Die Wiederherstellung einer ähnlichen Qualität in diesem Umfeld sei nach einer Fällung nicht mehr möglich. Der Bürger schlägt eine Kompromisslösung zwischen der Neubaumaßnahme und dem Erhalt des Baumes vor. Diese erkennt er möglicherweise in einer Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers.

Bevor dort Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, bitten wir die Verwaltung darzulegen, ob die Buche aus ihrer Sicht erhalten werden kann und wie dies geschehen könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Markus Kötter

Sprecher der CDU-Fraktion  in der BV 3

 

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