Antrag der CDU-Fraktion zu der Sitzung des Ausschusses für Schule am 20.01.2021, zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 21.01.2021 sowie zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.02.2021:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende bzw. sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
1. Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Angebote der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) sind für den Zeitraum der vollständigen oder teilweisen Schließung der Betreuungseinrichtung als Folge behördlich verfügter Corona-Quarantäne für die Dauer der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf Antrag der Betroffenen zu erstatten.
2. Ferner sind in diesem Rahmen Elternbeiträge für obige Einrichtungen zu erstatten, falls es aufgrund der pandemischen Lage zu einer qualitativen Einschränkung des Betreuungsangebots kommt.
3. Generell sind Eltern von Beiträgen für die Dauer des Lockdown freizustellen, die der behördlichen Empfehlung Folge leisten, Kinder während der Lockdown-Phase aufgrund der pandemischen Entwicklung und hoher Inzidenzwerte nicht in obige Einrichtungen schicken.
Begründung:
Der Rat der Stadt Remscheid hat am 10.12.2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der An-gebote der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGGS) sind für den Zeitraum der vollständigen oder teilweisen Schließung der Betreuungseinrichtung als Folge behördlich verfügter Corona-Quarantänen oder für die Zeit einer reduzierten Regelbetreuung aufgrund von Maß-nahmen gegen die Corona-Pandemie für die Dauer der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf Antrag zu erstatten.“
(Siehe hierzu die Niederschrift der Ratssitzung vom 10.12.2020, S. 9, TOP 9.3 und 9.4, Drucksache 16 / 0296)
Nach den uns vorliegenden Informationen ist dieser Beschluss bisher nicht vollumfänglich umgesetzt worden. Bisher, so unsere Informationen, erhalten Eltern nur dann eine Erstattung ihrer Beiträge, wenn ihre Kinder einer Quarantäneanordnung unterliegen. Dies war aber nicht im Sinne der damaligen Antragsteller und der breiten Mehrheit des Rates, die den Beschluss mit 55 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und keiner Nein-Stimme gefasst hatten.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die Stadt auch dann nicht den vollen Elternbeitrag einfordern kann, wenn die Kinder nur in einer Art Notbetreuung ohne qualitatives Betreuungsangebot untergebracht sind. Außerdem appellieren die Behörden an die Eltern, dass sie in der Zeit des Lockdown ihre Kinder nur im Notfall in die Betreuung geben sollen. Eltern, die dieser Aufforderung Folge leisten und sich einer Mehrfachbelastung aussetzen, weil sie ihre Kinder vollständig zu Hause betreuen, dürfen für dieses verantwortungsvolle Verhalten nicht auch noch finanziell „bestraft“ werden. Geben sie ihre Kinder in keine Einrichtung für die Zeit des Lockdown, dann sollten sie auch nicht zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Alexander Schmidt
Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender und Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez. Mathias Heidtmann
Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender und Mitglied der CDU-Fraktion im JHA
gez. Tanja Kreimendahl
CDU-Ratsmitglied